| 13.08.2009 | Kunst, Kultur und Recht Kunst,Kultur und Recht sind Begriffe, das auf den ersten Blick kaum harmonieren: Steht Recht für ein festes, vorhersehbares Normengefüge, um Interessenskonflikte möglichst ausgewogen, aber doch präzise zu lösen, möchte die Kunst sich oft nicht so genau festlegen. Aus diesem Spannungsverhältnis ist auch hierzulande ein äußerst reizvolles Rechtsgebiet entstanden, dass sich der praktischen Fragestellungen und der daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Probleme annimmt. Als Querschnittsmaterie berührt das Kunstrecht im wirtschaftsrechtlichen Sinne natürlich unter anderem das Urheberrecht (Beispiele: urheberechtlicher Schutz von Kunstgegenständen, das viel diskutierte Folgerecht und die Katalogbildfreiheit) , das Steuerrecht (Bewertung von Kunstgegenständen, steuerliche Geltendmachung kultureller Aktivitäten) , das allgemeine Wirtschaftsrecht (Handelsrecht der Galerien) und angrenzende Konstellationen (als Schlagwort sei hier einmal die Konzeption eines Kunstfonds genannt). mehr... | Rechtsanwalt Dr. Hartung, (München) |