01.10.2013 | RA Boris Maskow setzt Versichertenrechte gegen Krankenkasse durch Der Fall:
Der von RA Boris Maskow vertretene Kläger ist seit 1995 schwerbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von ursprünglich 80% und heute noch 50%. Er leidet u.a. unter Gonarthrose IV. Grades, Coxarthrose III. Grades und erheblicher Bewegungseinschränkung, sowie einer Vielzahl weiterer Beschwerden. Nach zahlreichen Therapien wurde ihm 2009 von der Krankenkasse ein ärztliches Funktionstraining der Deutschen Rheuma-Liga bewilligt. Dieses brachte gute Erfolge. Mit Bescheid vom 27. September 2011 lehnte die Krankenkasse eine Weiterbewilligung jedoch ab. Dagegen wandte sich der Kläger mit erfolglosem Widerspruch und daraufhin in dem von RA Boris Maskow erfolgreich geführten Klageverfahren. mehr... | Rechtsanwalt Maskow (Bad Kreuznach) |