28.01.2012 | Sportunfälle - Sonderregeln zur beschränkten Haftung Bei gefährlichen Sportarten und Mannschafts- oder Wettkampfspielen gilt für Sportunfälle eine beschränkte Haftung - u.U. aber keine Haftungsprivilegierung, wenn im Hintergrund eine eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung ist! mehr... | Rechtsanwalt Modl (München) |