Was Sie Rechtsanwalt Dr. Hartung, fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung,
Badache Weindl & Partner
Rechtsanwalt Dr.
Hannes
Hartung,
Lehrbeauftragter (LMU)
Kommunikation
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Telefax: 08309057499
E-Mail: E-Mail schreiben
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Artikel von Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung,
- Medienrecht: Kunst, Kultur und Recht
Kunst,Kultur und Recht sind Begriffe, das auf den ersten Blick kaum harmonieren: Steht Recht für ein festes, vorhersehbares Normengefüge, um Interessenskonflikte möglichst ausgewogen, aber doch präzise zu lösen, möchte die Kunst sich oft nicht so genau festlegen. Aus diesem Spannungsverhältnis ist auch hierzulande ein äußerst reizvolles Rechtsgebiet entstanden, dass sich der praktischen Fragestellungen und der daraus resultierenden rechtlichen und steuerlichen Probleme annimmt. Als Querschnittsmaterie berührt das Kunstrecht im wirtschaftsrechtlichen Sinne natürlich unter anderem das Urheberrecht (Beispiele: urheberechtlicher Schutz von Kunstgegenständen, das viel diskutierte Folgerecht und die Katalogbildfreiheit) , das Steuerrecht (Bewertung von Kunstgegenständen, steuerliche Geltendmachung kultureller Aktivitäten) , das allgemeine Wirtschaftsrecht (Handelsrecht der Galerien) und angrenzende Konstellationen (als Schlagwort sei hier einmal die Konzeption eines Kunstfonds genannt).
Sprachen:
Rechtsanwalt Dr. Hannes Hartung, spricht folgende Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
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