Neues Internet-Portal erleichtert den Erbteilsverkauf

Geerbt – und dann doch nichts als Ärger. Die Miterben haben unterschiedliche Ziele. Deshalb landet die Erbengemeinschaft in der Sackgasse. Sie entwickelt sich zur unentrinnbaren Zwangsgemeinschaft. Jetzt gibt es neue Möglichkeiten, aus der ungeliebten Erbengemeinschaft zu entkommen.

Geerbt – und dann doch nichts als Ärger. Die Miterben haben unterschiedliche Ziele. Deshalb landet die Erbengemeinschaft in der Sackgasse. Sie entwickelt sich zur unentrinnbaren Zwangsgemeinschaft. Jetzt gibt es neue Möglichkeiten, aus der ungeliebten Erbengemeinschaft zu entkommen.


 


Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) sagt fast 6 Millionen Erbfälle für die nächsten zehn Jahre voraus. Davon gehen knapp 80 % auf Erbengemeinschaften über. Sie bestehen statistisch aus 2,4 Erben je Erbfall.


 


Vor allem, wenn sich unteilbare Immobilien im Nachlass befinden, kann die Erbengemeinschaft zum Alptraum werden. Unterschiedliche Ziele der Miterben machen die Gemeinschaft zu einer unerfreulichen Veranstaltung. Auswege, wie Versteigerung oder Auseinandersetzung, sind lang, steinig und teuer. Der rechtlich mögliche Verkauf des Erbanteils scheitert an fehlenden Kaufinteressenten.


 


Ab jetzt verbessern sich die Aussichten für einen möglichen Verkauf des Erbteils. Das neue Internetportal „Erbanteile.de“ bietet als Marktplatz für Anteile aus Erbengemeinschaften erstmalig in Deutschland einen schnellen Ausweg.


 


Der Anwalt des verkaufswilligen Miterben registriert seinen Mandanten und definiert den betreffenden Erbanteil auf der Internet-Plattform. Registrierte Kaufinteressenten haben ihr Suchprofil dort ebenfalls eingestellt.


Bei Kaufinteresse bittet der potenzielle Käufer den Verkäufer um Aufhebung der bis dahin geltenden Anonymität. Nach der Freigabe des Verkäufers stellt „Erbanteile.de“ den Kontakt her. Anwalt, Mandant und Kaufinteressent tauschen alle Unterlagen und Informationen direkt aus. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen übernimmt der Käufer die Rechtsposition des Verkäufers in der Erbengemeinschaft – mit allen Rechten und Pflichten.


 

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- Waldshut-Tiengen
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