Weihnachtsgeld - Alle Jahre wieder?

Weihnachten kommt schneller als man denkt, und für so manchen Arbeitnehmer stellt sich in Krisenzeiten die Frage, ob er in diesem Jahr wieder eine Weihnachtsgeldzahlung von seinem Arbeitgeber zu erwarten hat, auch wenn sein Arbeitsvertrag oder der für ihn geltende Tarifvertrag keine entsprechende Regelung enthält.

Hat der Arbeitgeber jahrelang vorbehaltlos Weihnachtsgeld gezahlt, entsteht dadurch ein Anspruch des Arbeitnehmers aus "betrieblicher Übung". Dieser kann nicht durch eine spätere einseitige  Erklärung, es handele sich um eine freiwillige Leistung, die keinen Rechtsanspruch begründe, aufgehoben werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in einem  Urteil vom 18.03.2009 (AZR 133/08) entschieden und dabei seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben. Etwas anderes gilt, wenn ein entsprechender Hinweis bereits im Arbeitsvertrag enthalten ist. Dann muss der Arbeitgeber den Vorbehalt der Freiwilligkeit auch nicht bei jeder einzelnen Weihnachtsgeldzahlung erklären. Der Hinweis muss jedoch für einen Arbeitnehmer klar und nachvollziehbar und nicht an einer anderen Stelle des Vertrages versteckt geregelt sein. Ist dies nicht der Fall, besteht dennoch ein Anspruch auf Weihnachtsgeld.


Arbeitnehmer, die wegen jahrelanger Zahlung einen Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung haben, sollten sich mit einer Erklärung des Arbeitgebers, dass es sich um eine freiwillige Leistung handele, auf die zukünftig kein Rechtsanspruch bestehe, nicht einverstanden erklären und vorsichtshalber schriftlich widersprechen. Da die Rechtslage im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung, deren Kosten von vielen Rechtsschutzversicherungsverträgen gedeckt sind.

Artikel bewerten

Bewertung: 1.7 /5 (32 Stimmen)

Rechtsanwalt Tönisvorst

Autor

- Tönisvorst
Sternstraße 54
47918 Tönisvorst
Telefon: 02151/702169

Rechtsanwalt Gerhard Marzi - Tönisvorst

Andere Artikel von Rechtsanwalt Gerhard Marzi

Artikel bewerten

Weihnachtsgeld - Alle Jahre wieder?

Bewertung: 1.7 /5 (32 Stimmen)

 Dieser Artikel wurde bisher 1352 mal aufgerufen. 


"));