"Idiotentest" durch Führerscheinerwerb im Ausland vermeiden?

Führerschein wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes entzogen?

Führerschein wegen eines Alkohol- oder Drogendeliktes entzogen? Noch immer versuchen Autofahrer, die sich vor einer Neuerteilung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU, "Idiotentest") unterziehen müssten, im EU-Ausland einen Führerschein zu erwerben, um mit diesem legal am deutschen Straßenverkehr teilzunehmen. Urteile, die es hierzu in der Presse oder im Internet gibt, helfen bei genauerer Betrachtung nicht weiter.  So ist etwa die 3. EU-Füh­rer­schein­richt­li­nie (2006/126/EG) zu beachten. Danach muss ein Mitgliedstaat die Aus­stel­lung ei­nes neu­en Füh­rer­scheins ab­leh­nen, wenn ei­ne frü­he­re Fahr­er­laub­nis in ei­nem an­de­ren Mitgliedstaat (hier: Deutschland) entzo­gen wur­de. Erhält der Bewerber im Ausland den­noch ei­ne Fahr­er­laub­nis, darf die zu­stän­di­ge deutsche Be­hör­de diese nicht anerkennen. Problematisch ist zudem der dauerhafte Wohnsitz im Ausland, der für einen ausländischen Führerschein nötig ist: Nach der Rechtsprechung des für un­se­ren Be­zirk zu­stän­di­gen Ober­ver­wal­tungs­ge­richts Münster gelten hierfür stren­ge Kri­te­ri­en. "Scheinwohnsitze" im Aus­land führen dazu, dass die aus­län­di­sche Fahr­er­laub­nis nicht anerkannt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25. Februar 2010 entschieden, dass der ausländische Führerschein in Deutschland nicht benutzt werden darf, wenn unbestreitbare Informationen aus dem Ausland vorliegen, dass der Autofahrer seinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hatte, als er erteilt wurde (BVerwG 3 C 15/09 und 16/09). Der Autofahrer würde trotz der aus­län­di­schen Fahr­er­laub­nis in Deutsch­land oh­ne gül­ti­gen Füh­rer­schein fah­ren, was strafrechtlich als Fah­ren oh­ne Fahr­er­laub­nis verfolgt wür­de. Damit wäre eine neue deutsche Fahrerlaubnis in weite Ferne gerückt, ganz zu schweigen von den strafrechtlichen Folgen. Bevor der Autofahrer viel Geld und Aufwand in einen ausländischen Führerschein investiert, lohnt sich in jedem Fall eine Beratung durch einen Verkehrsanwalt.


 

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