Verkehrsunfall? Sofort zum Anwalt!

Ein erfahrener Verkehrsanwalt kann Ihnen bei einem Unfall viel Mühe, Bürokratie und Ärger ersparen. Er hilft, Ihnen, alle berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Um keine Ansprüche zu verlieren, sollten Sie nach einem Verkehrsunfall sofort einen Verkehrsanwalt aufsu-chen. Er erspart Ihnen viel Mühe, Bürokratie und Ärger. Die anfallenden Anwaltskosten muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen, wenn dieser den Unfall alleine verschuldet hat. Häufig übernimmt auch eine Rechts- schutzversicherung die Anwaltskosten. Wickelt die eigene Werkstatt den Schaden ab, so hat diese in erster Linie die Erstattung des Fahrzeugschadens im Blick. Aus Sicht des Geschädigten werden dabei oft wichtige Ansprüche vernachlässigt, obwohl er Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungs-, Pflege- und Betreuungskosten, Rezeptgebühren, Fahrtkosten für Besuche im Krankenhaus usw. geltend machen kann. Manchmal bietet die Versicherung des Schädigers an, das Fahrzeug in einer von ihr genannten Werkstatt reparieren zu lassen und dem Geschädigten für die Reparaturdauer einen Mietwagen zur Verfügung zu stellen. Dadurch spart die Versicherung Geld, weil diese Werkstätten meistens preisgünstiger arbeiten als eine Vertragswerkstatt. Dies kann sich jedoch negativ auf die Qualität der Reparatur auswirken. Und zur Erstattung von Mietwagenkosten ist die Versicherung ohnehin verpflichtet. Es gibt auch Fälle, in denen ein Mitverschulden des Geschädigten vorliegen kann, zum Beispiel unter dem Gesichtspunkt der „Betriebsgefahr“. Gerade hier ist anwaltlicher Rat gefragt, da dieser juristische Fachausdruck den wenigsten Unfallbeteiligten ein Begriff ist. Die gegnerische Versicherung ersetzt dem Geschädigten dann häufig seinen Schaden nur in Höhe der Schuldquote des Schädigers, wobei sie diese zu niedrig bemisst. Der Rechtsanwalt darf im Gegensatz zu den Unfallbeteiligten die polizeiliche Ermittlungsakte einsehen. So kann er alle Umstände ermitteln, die bedeutsam sind, um die Ansprüche des Geschädigten zu verfolgen. Wird dem Geschädigten eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen, sollte er in jedem Fall einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Vor der Akteneinsicht des Anwalts sollte man gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache machen. Hierzu ist man nämlich nicht verpflichtet. In einem ersten Beratungsgespräch können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsanwalt Chancen und Risiken des weiteren Vorgehens abstimmen.

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Rechtsanwalt Tönisvorst

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- Tönisvorst
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Telefon: 02151/702169

Rechtsanwalt Gerhard Marzi - Tönisvorst

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