Eine gute Vertragsgestaltung bietet die Möglichkeit, die Austragung bestehender unterschiedlicher Interessen vor Gericht zu vermeiden.
Ausgangspunkt der Beratung sind Wunsch und Interesse des Mandanten einerseits, das Bestreben, eine rechtlich wirksame Regelung zu installieren, andererseits. Auch die beste Klausel im Sinne des Mandanten hat dann keinen Sinn, wenn sie vor Gericht keinen Bestand haben wird. Somit ist ein ausgewogener Vertrag langfristig kostengünstiger im Vergleich zu einem ausschließlich einseitig die Interessen einer Vertragspartei berücksichtigenden Regelungswerk.
Die aufgrund der Schuldrechtsmodernisierung getroffenen Änderungen im Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bewirken eine große Rechtsunsicherheit in vielen Kreisen der Rechtssuchenden. Standardverträge aus verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens gilt es neu zu überdenken. Der Beratungsbedarf hat sich vergrößert.