Zentrales Anliegen des deutschen Strafprozesses ist die Ermittlung des wahren Sachverhaltes.
Nicht selten handelt der Straftäter/die Straftäterin in einem psychischen Ausnahmezustand. Weil es ihm/ihr nicht möglich war, einen existentiellen Konflikt zu benennen, oft noch nicht einmal, ihn überhaupt wahrzunehmen, wird die Straftat – quasi als Umweg bzw. Ausweg – begangen.
Auch nach der Tat fehlt oft die Sprache. Die wahren Hintergründe ans Licht zu bringen und sie zu Gunsten des Mandanten bzw. der Mandantin in das Verfahren einzuführen, ist meine Aufgabe als Verteidigerin. Hier bedarf es des psychologischen Geschicks, den Mandanten bzw. die Mandantin mir gegenüber zum Sprechen über das Tatwesentliche zu bewegen.
Besonderes Gewicht bei der Strafverteidigung ist auf die Vorbereitung der Hauptverhandlung zu legen. Hier werden die Weichen gestellt. In zahlreichen Gesprächen mit dem Mandanten bzw. der Mandantin sind nicht nur der genaue Tathergang, sondern auch die vielschichtigen Motivlagen zu klären. Nur über diese Vorbereitung ist die gute Unterstützung in der Hauptverhandlung gewährleistet.