Trennung der Ehe- und Lebensgemeinschaft

Ungeachtet der sozialen Normalität befindet sich jede(r) einzelne Ehepartner beim Auseinandergehen der ehelichen Verbindung in einer Ausnahmesituation. Jede Trennung ist mit juristischen und wirtschaftlichen Problemen verbunden. Ein Überblick.


Annähernd jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden. Die Trennung der Ehe- und Lebensgemeinschaft ist heute ein nahezu alltäglicher Vorgang und keine gesellschaftliche Randerscheinung mehr.


Ungeachtet der sozialen Normalität befindet sich jede(r) einzelne Ehepartner beim Auseinandergehen der ehelichen Verbindung in einer Ausnahmesituation. Jede Trennung ist mit juristischen und wirtschaftlichen Problemen verbunden. Verlustängste entstehen. Der Verlust des Ehepartners ist Realität, nicht selten droht auch der Verlust der Kinder. Die wirtschaftliche Zukunft ist in Frage gestellt. Noch schwieriger sind die seelischen Belastungen: Es handelt sich um eine Notlage, in der Orientierung benötigt wird. Sie erhalten in meiner Kanzlei neben der rechtlichen Beratung auch Unterstützung im Hinblick auf die psychischen Belastungen. Aufgrund der zusätzlichen Ausbildung als Dipl. Psychologin sowie als Paar- und Familientherapeutin denke ich mich von mehreren Seiten in die zur Bewältigung anstehende Lebenssituation ein.


Im Zuge der Trennung und Auflösung der Ehe sind mehrere Sachverhalte mit rechtlichen Konsequenzen zu regeln. Neben der Ehescheidung handelt es sich um Folgesachen, die in diesem Zusammenhang gemeinsam zu klären sind:



  • Fragen der Elterlichen Sorge für die Kinder

  • Regelung des Umgangs mit den Kindern

  • Gesetzliche Unterhaltspflicht für die Kinder

  • Die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht

  • Versorgungsausgleich

  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat

  • Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht


 


Darüber hinaus ist Beratungs- und Regelungsbedarf aus der Berührung mit anderen Rechtsgebieten gegeben, wie beispielsweise:



  • Erbrecht (Ehegattenerbrecht, eventuell Regelungsbedarf bei längerer Trennungszeit)

  • Arbeitsrecht (Besonderheiten beim Ehegattenarbeitsverhältnis)

  • Steuerrecht (Steuererstattungsansprüche zwischen Ehegatten, begrenztes Realsplitting)

  • Kinder- und Jugendhilferecht


 


Nicht nur im Zusammenhang mit der Trennung und Scheidung einer Ehe entstehen familienrechtliche Probleme, sondern auch in anderen Bereichen wie:



  • Kindschaftssachen (Abstammung, Adoption)

  • Fragen der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • Gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber der nichtehehelichen Mutter


 


Statt einer rechtlichen Auseinandersetzung ist bei den familienrechtlichen Streitigkeiten grundsätzlich auch eine Klärung im Wege der Mediation in Erwägung zu ziehen.


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Autorin

- München
Fachanwältin für Familienrecht
Karl-Theodor-Str 25
80803 München
Telefon: 089 / 36192939
Fachanwalt Familienrecht München

 

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