Was Sie Rechtsanwalt Lattreuter fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
Rechtsanwaltskanzlei Lattreuter
Rechtsanwalt
Christoph
Lattreuter
Kommunikation
Telefon: 030 - 44 31 86 25
Telefax: 030 - 44 31 96 39
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.anwalt-prenzlauer-berg.de
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Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handelsrecht
- Handelsvertreterrecht
- Kaufrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Leasingrecht
- Lizenzrecht
- Markenrecht
- Mietrecht
- Schadensersatzrecht
- Urheberrecht
- Verbraucherinsolvenz
- Verkehrsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verwaltungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschafts-/Unternehmensrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
Artikel von Rechtsanwalt Christoph Lattreuter
- Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht: Arbeitnehmer kann sich nicht auf Unwirksamkeit seiner fristlosen eigenen Kündigung berufen.
Der Artikel befasst sich einer neueren Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Möglichkeit des Arbeitnehmers, eine eigene Kündigung wirksam gerichtlich zu zerschlagen.
- Gesellschaftsrecht: Erstattungspflicht des Geschäftsführers bei Zahlung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife einer GmbH
Der Artikel befasst sich mit einer neueren Entscheidung des BGH zur Erstattungspflicht des Geschäftsführers bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife der Gesellschaft.
- Arbeitsrecht: Abfindungen sind als Einkommen bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) leistungsmindernd zu berücksichtigen.
Der Artikel befasst sich mit möglichen Auswirkungen einer Abfindungszahlung nach dem Ausscheiden von einem Arbeitsplatz auf Sozialsicherungsansprüche.
- Arbeitsrecht: Vorstellungsgespräch: Einladender Arbeitgeber trägt Reisekosten.
Der Artikel befasst sich mit der grundsätzlichen Pflicht des Arbeitgebers, die Reisekosten für ein Bewerbungsgespräch zu erstatten.
- Zivilrecht: Unwirksame Schenkung oder gegenseitiger Vertrag?
Der Artikel befasst sich mit einer interessanten Entscheidung des BGH zur Abgrenzung einer Schenkung von einem gegenseitigen Vertrag.
- Mietrecht: Können Aufzugskosten auf den Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umgelegt werden?
Besprochen wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Umlage von Aufzugskosten auf den Mieter, wenn dieser den Aufzug gar nicht nutzen kann.
- Mietrecht: Fristlose Kündigung des Mietvertrages wegen einer zu kleinen Wohnung?
Der Artikel befasst sich mit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Kündbarkeit der Wohnung, wenn nachträglich festgestellt, dass die Wohnung entgegen den Angaben des Mietvertrages eine kleinere Fläche aufweist.
- Kaufrecht: Fahrzeugkauf: Wagen mangelhaft, wenn Käufervorstellung vom Stand der Technik abweicht?
Der Artikel befasst sich mit einer jüngeren BGH-Entscheidung zum Kaufrecht und der Frage, ob eine abweichende Vorstellung des Käufers zum Stand der Technik einen Mangel begründen kann.
- Leasingrecht: Verbraucherschutz: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Leasingverträgen.
Das LG Köln hatte sich in dem besprochenen Urteil mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Widerrufsfrist bei einem Leasing-Vertrag vor dem Vertragsschluss zu laufen beginnen kann.
- Schadensersatzrecht: Eltern haften für ihre Kinder? – Zum Umfang der Aufsichtspflicht.
Wann, wie und in welchem Maß müssen Eltern ihre Kinder beaufsichtigen, um sich im Schadensfall nicht schadensersatzpflichtig zu machen? Einen Überblick über die Aufsichtspflicht bietet der folgende Artikel.
Sprachen:
Rechtsanwalt Christoph Lattreuter spricht folgende Sprachen:
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