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Suchergebnis für 'Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz'
Ihr Eintrag als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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Info über den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nennen dürfen, mussten dafür auf diesem Gebiet ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht durch die Absolvierung eines Lehrgangs 'Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz' sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl bearbeiteter Fälle, die je nach Fachanwaltsbezeichnung variieren. Der Titel Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz wird erst nach einer Überprüfung dieser in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Voraussetzungen von den Rechtsanwaltskammern verliehen. Für den Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gilt dabei folgendes: § 5o FAO
Gewerblicher Rechtschutz: 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des § 14 h Nr. 1 - 5. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein, wobei eine Sammelanmeldung als eine Anmeldung zählt. Mindestens 30 Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens 15 gerichtliche Verfahren sein.
§ 14h FAO
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Gewerblichen Rechtsschutz
Für das Fachgebiet Gewerblicher Rechtsschutz sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
(1) Patent-, Gebrauchs-, Geschmacksmuster- und Sortenschutzrecht.
(2) Recht der Marken und sonstigen Kennzeichen.
(3) Recht gegen den unlauteren Wettbewerb.
(4) Recht der europäischen Patente, Marken und Geschmacksmuster sowie des europäischen Sortenschutzrechts.
(5) Urheberrechtliche Bezüge des Gewerblichen Rechtsschutzes.
(6) Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
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