Was Sie Rechtsanwalt Dr. Gloyer fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer 


Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Salurner Straße 16
A6020 Innsbruck
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Rechtsanwalt Dr. Innsbruck

Kommunikation

Telefon: 43 (0)512 - 56 16 28
Telefax: 43 (0)512 - 56 16 28 - 4
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: Rechtsanwalt Innsbruck



Dr. Stefan Gloyer, Rechtsanwalt in Österreich/Innsbruck, ist schwerpunktmäßig im Immobilienrecht, im Schadenersatzrecht (Sportunfälle, insbesondere Schiunfälle), im Erbrecht sowie im Zivil- und Unternehmensrecht tätig. Weiters beschäftigt sich Dr. Gloyer umfassend mit dem Urheberrecht, dem Domainrecht und den gewerblichen Schutzrechten (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster und Marken). Dr. Gloyer ist Mitglied in der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH und im Deutschen Anwaltverein.

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Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Baurecht
  • Erbrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Maklerrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
Rechtsanwalt Innsbruck

Sprachen:

Rechtsanwalt Dr. Stefan Gloyer spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch


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