Fachanwalt für AgrarrechtFachanwalt für Agrarrecht

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Fachanwalt für AgrarrechtSuchergebnis für 'Fachanwalt für Agrarrecht'

Rechtsanwalt Steffen Küchler - 
Berlin 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Steffen Küchler
Fachanwalt für Agrarrecht
Prenzlauer Promenade 153 b
13189 Berlin
Rechtsanwalt Thorsten Kühle - 
Bad Segeberg 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Thorsten Kühle
Fachanwalt für Agrarrecht
Hamburger Str. 1
23795 Bad Segeberg
Rechtsanwalt Ernst-August von der Wense - 
Berlin 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Ernst-August von der Wense
Fachanwalt für Agrarrecht
Tucholskystr. 18-20
10117 Berlin
Rechtsanwalt Andreas Eckert - 
Braunschweig 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Andreas Eckert
Fachanwalt für Agrarrecht
Steintorwall 17
38100 Braunschweig
Rechtsanwalt Peter Hoffmann - 
Homburg 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Peter Hoffmann
Fachanwalt für Agrarrecht
Kirchenstraße 1
66424 Homburg
Rechtsanwalt Maksym Lavrynovych - 
Kiew/Ukraine 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Maksym Lavrynovych
Fachanwalt für Agrarrecht
Saksaganskogo Str. 41
01033 Kiew/Ukraine
Rechtsanwalt Ernst-August von der Wense - 
Neustrelitz 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Ernst-August von der Wense
Fachanwalt für Agrarrecht
Seestr. 1
17235 Neustrelitz
Rechtsanwalt Ingo Glas - 
Rostock 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt Ingo Glas
Fachanwalt für Agrarrecht
Doberaner Straße 10-12
18057 Rostock
Rechtsanwalt John Booth - 
Schwerin 
Fachanwalt für Agrarrecht  Rechtsanwalt John Booth
Fachanwalt für Agrarrecht
Werderstraße 125
19055 Schwerin

Fachanwalt für AgrarrechtIhr Eintrag als Fachanwalt für Agrarrecht

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Fachanwalt für AgrarrechtInfo über den Fachanwalt für Agrarrecht

Rechtsanwälte, die sich Fachanwalt für Agrarrecht nennen dürfen, mussten dafür auf diesem Gebiet ihre besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse nachweisen. Dies geschieht durch die Absolvierung eines Lehrgangs 'Fachanwalt für Agrarrecht' sowie den Nachweis einer bestimmten Anzahl bearbeiteter Fälle, die je nach Fachanwaltsbezeichnung variieren. Der Titel Fachanwalt für Agrarrecht wird erst nach einer Überprüfung dieser in der Fachanwaltsordnung (FAO) festgelegten Voraussetzungen von den Rechtsanwaltskammern verliehen.

Für den Fachanwalt für Agrarrecht gilt dabei folgendes:
§ 5t FAO
Agrarrecht: 80 Fälle. Von diesen Fällen müssen sich mindestens jeweils 10 Fälle auf die in § 14m Nr. 1 und 2 benannten Bereiche beziehen. Mindestens 20 Fälle müssen rechtsförmliche Verfahren (Gerichtsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren) sein.

§ 14m FAO
Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Agrarrecht
Für das Fachgebiet Agrarrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. agrarspezifisches Zivilrecht
a) agrarspezifische Fragen des besonderen Schuldrechts (z. B. Landpachtrecht),
b) Produkthaftungsrecht i. V. m. Grundzügen des Lebensmittelrechts,
c) Jagd- und Jagdpachtrecht,
d) Besonderheiten des Erb- und Familienrechts,
e) Besonderheiten der Vertragsgestaltung und besondere Vertragstypen (z. B. landwirtschaftliche Kooperationen, Maschinengemeinschaften, Absatz- und Einkaufsverträge inkl. AGB, Gesellschaften, Bewirtschaftungsverträge, Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe),
f) Besonderheiten des Arbeitsrechts.

2. agrarspezifisches Verwaltungsrecht
a) Recht der Genehmigungsverfahren (z. B. BImSchG, BauGB, Anlagen zur Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe und agrarrechtliche Besonderheiten erneuerbarer Energien),
b) Grundzüge des Umweltrechts,
c) Natur- und Pflanzenschutzrecht,
d) Düngemittel- und Saatgutverkehrsrecht, Sortenschutzrecht,
e) Tierschutz-, -zucht und -seuchenrecht,
f) Flurbereinigung und Flurneuordnungsverfahren,
g) Grundstücksverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht,
h) Weinrecht, Forstrecht, Jagd- und Fischereirecht,
i) landwirtschaftliches Steuerrecht,
j) Besonderheiten des Sozialversicherungsrechts,
k) Staatsbeihilfenrecht, Agrarbeihilfenrecht, Cross-Compliance-Verpflichtungen.

3. agrarspezifisches Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht

4. agrarspezifisches EU-Recht einschließlich seiner Umsetzung in nationales Recht
a) EG-Vertrag (Landwirtschaft, Umwelt),
b) EG-Wettbewerbsrecht, Kartellrecht,
c) EU-Verordnungen, Richtlinien,

5. agrarspezifisches Verfahrensrecht
a) Landwirtschaftsverfahrensrecht,
b) Grundzüge der EU-Gerichtsbarkeit.


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