Was Sie Rechtsanwalt Dykunskyy fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.
Rechtsanwalt Igor Dykunskyy
Rechtsanwalt Kiew Ukraine
Rechtsanwalt
Igor
Dykunskyy
LL.M. (Universität Augsburg)
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
Kommunikation
Telefon: +380 44 384 24 54
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://dlf.ua/de/team/partner/igor-dykunskyy/
Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Team unterstützt Sie gerne bei Ihrem Geschäftsvorhaben in der Ukraine. Sowohl bei Rechts- und Steuerberatung als auch bei Buchhaltung können Sie sich auf unsere Dienste verlassen.
Ihr
Igor Dykunskyy, LL.M. (Universität Augsburg)
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Igor Dykunskyy bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Insolvenzrecht
- Kartellrecht
- Kaufrecht
- Pachtrecht
- Steuerrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Zivilrecht
- Zwangsvollstreckungsrecht
- Internationales Gesellschaftsrecht
- Internationales Privatrecht
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese
- ukrainisches Steuerrecht
Artikel von Rechtsanwalt Igor Dykunskyy
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Wie erwirbt ein Ausländer Immobilien in der Ukraine?
Die Gesetzgebung der Ukraine gewährleistet den Ausländern alle Rechte und Freiheiten sowie Pflichten unter den gleichen Bedingungen wie den ukrainischen Bürgern (unter Vorbehalt von einigen gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen).
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukrainisches Parlament vereinfacht Verfahren der Erteilung von Arbeitserlaubnissen für Ausländer
Das ukrainische Parlament vereinfacht das Verfahren der Erteilung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen für Ausländer und Staatenlose. Das entsprechende Gesetz wurde am 23. Mai von der Werchowna Rada verabschiedet. Unter Anderem wurde auch die Registrierung von ausländischen #Investitionen durch eine formelle Benachrichtigung von staatlichen Behörden ersetzt.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukrainisches Justizministerium treibt von Gazprom 81 Millionen Hrywnjas ein
Die Ukraine hat im Gasstreit gegen Gazprom eine Kartellstrafe von insgesamt 172 Mrd. Hrywnjas für Missbrauch der beherrschenden Stellung beim #Erdgastransit durch die Ukraine verhängt. Das ukrainische Justizministerium hat schon die ersten 80,8 Mio. Hrywnjas eingetrieben. Insbesondere sind das die von #Dritten an Gazprom ausgeschütteten Dividenden.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine (aktualisiert)
Vor der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Ukraine durch einen Ausländer (oder einen Staatenlosen) muss für diesen zuerst eine Arbeitserlaubnis bei dem zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.
- Arbeitsrecht: Novellierung des Arbeitsgesetzbuches der Ukraine
In diesem Beitrag wird auf das Thema der viel diskutierten Novelle des ukrainischen Arbeitsgesetzbuches eingegangen. Insbesondere wird der Prozess der Verabschiedung der vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz in der zweiten Fassung detailliert beleuchtet.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Landwirtschaft in der Ukraine: Intelligente Innovationen
Die Landwirtschaft und IT-Sektor haben ein großes Potential in der Ukraine. Die Probleme von modernen Landwirten lassen sich mit Hilfe von IT-Technologien lösen. Heutzutage setzen sowohl die IT-Unternehmen, als auch die ukrainische Regierung auf intelligente Innovationen in der Landwirtschaft.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Landwirtschaft Ukraine: Verteilung der Agrarproduktion
Mit jedem Jahr wird die Ukraine immer mehr zu einem richtigen Agrarland. 2016 war ein Rekordjahr in vielerlei Hinsicht. Die Exporte von Agrarprodukten und Lebensmitteln beliefen sich 2016 auf 15,5 Mrd. US-Dollar. Die wichtigsten landwirtschaftlichen Kulturen sind Getreide, Sonnenblume, Zuckerrübe, Kartoffeln und Gemüse.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukrainisches Nahost-Business-Forum, 25./26. April 2017 in Kuwait
Die Ukraine bietet ein großes Investitionspotential. Daher haben die Unternehmen aus dem Nahen Osten bereits angefangen, in die ukrainische Wirtschaft zu investieren. Zudem haben ukrainische Exporteure noch viel mehr zu bieten. Es gibt keinen Mangel an Interesse, sondern einen Mangel an Informationen über die Investitionsmöglichkeiten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Korruptionsbekämpfung in der Ukraine
Dieser Artikel nimmt das Thema der Korruptionsbekämpfung in der Ukraine, die in den letzten Jahren sehr aktiv auf den Weg gelegt wurde, genau unter die Lupe.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Wirtschaft von Ukrnafta
Dieser Beitrag behandelt die Tätigkeit des größten ukrainischen Erdölförderungsunternehmens, das im Jahre 2017 die Möglichkeit hat, viel Geld zu sparen. Das Unternehmen beabsichtigt, im Jahre 2017 die Senkung der Rente für die Förderung des Erdöls zu nutzen und dabei UAH 1,3 Mrd. zu sparen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Staatsbudget der Ukraine für 2017
Dieser Artikel analysiert den Staatshaushalt der Ukraine im Jahr 2017 und stellt vorläufige Schätzungen zu den im Staatshaushalt vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben an.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Export von Dienstleistungen
Dieser Artikel behandelt das Thema der Beseitigung von administrativen Hürden beim Export von Dienstleistungen aus der Ukraine. Diese Frage war schon seit langer Zeit von hoher Aktualität, denn zahlreiche Ukrainer exportieren als Freelancer oder Einzelunternehmer ihre Dienstleistungen ins Ausland; dabei haben sie viele bürokratische Probleme bei der Gestaltung von Beziehungen sowie bei Banküberweisungen ihrer Gewinne.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Energie aus erneuerbaren Quellen in der Ukraine
In diesem Artikel wird das Thema der Entwicklung der erneuerbaren Energie in der Ukraine analysiert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Steigerung der Gehälter
Dieser Artikel analysiert, wie die Präsenz ausländischer Investoren in der Ukraine die Höhe der Gehälter in der Ukraine beeinflusst.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Investitionen im Agrarbereich
Dieser Artikel untersucht das Thema der Entwicklung des ukrainischen Agrarbereichs. Es wird darauf hingewiesen, wie die ausländischen Investitionen in diesem Bereich die Infrastruktur und die Effizienz steigern können. Das Thema wird am Beispiel des Schweizer Unternehmens Risoil erläutert, das in der Region Odessa ein Getreideterminal aufgebaut hat.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ausländische Investoren schaffen Arbeitsplätze in der Ukraine
Der vorliegende Artikel beschreibt die Situation auf dem ukrainischen Arbeitsmarkt, der von #ausländischen Investoren, die in der Ukraine ihre Präsenz ausbauen, geprägt wird. Die Gründung und Entwicklung der Tätigkeit ausländischer Unternehmen in der Ukraine führen zu einer wesentlichen Verbesserung der Lage der ukrainischen Arbeitskräfte. Das zeichnet sich nicht nur in der beruflichen Entwicklung der Mitarbeiter aus, sondern beeinflusst deutlich deren Einkommen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verbesserung der Ukraine im Wettbewerbsbereich
Dieser Beitrag nimmt das Thema der Entwicklung der Ukraine im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit genauer unter die Lupe. Es wird auf die Schritte der ukrainischen Regierung im Bereich der Erleichterung bei wirtschaftlichen Aktivitäten (Doing business) in der Ukraine und des Schutzes der ausländischen Investitionen eingegangen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verbesserung der Ukraine im Wettbewerbsbereich
Dieser Beitrag nimmt das Thema der Entwicklung der Ukraine im Bereich der Wettbewerbsfähigkeit genauer unter die Lupe. Es wird auf die Schritte der ukrainischen Regierung im Bereich der Erleichterung bei wirtschaftlichen Aktivitäten (Doing business) in der Ukraine und des Schutzes der ausländischen Investitionen eingegangen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht, Arbeitserlaubnis Ukraine: Besseres Leben für ukrainische Freelancer
Dieser Artikel widmet sich der Verbesserung der #Arbeitsbedingungen für die ukrainischen Freelancer, die im November dieses Jahres vom ukrainischen Parlament eingeführt wurde. Da die Tätigkeit als Freelancer in der Ukraine immer populärer wird und die Anzahl der als Freelancer tätigen Personen immer weiter ansteigt, kommen die gesetzlichen Novellen in diesem Bereich zur rechten Zeit.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Gesetz über die finanzielle Restrukturierung verabschiedet
Am 19. Oktober 2016 ist das Gesetz der Ukraine „Über die finanzielle Restrukturierung“ in Kraft getreten, das mit dem Zweck ausgearbeitet worden war, die negativen Folgen in dem Finanzsektor zu überwinden, die durch die krisenhaften Prozesse in der Wirtschaft der Ukraine hervorgerufen worden waren, und die Verpflichtungen der Ukraine vor den internationalen Finanzorganisationen zu erfüllen. Das Gesetz wird bis zum 19. Oktober 2019 in Kraft sein.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukrainische Arbeitskräfte
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema der ukrainischen Arbeitskräfte, die hoch qualifiziert sind, verhältnismäßig niedrig bezahlt sind und die nach einer stabilen Arbeit suchen. Gerade diese Aspekte waren in den letzten Jahren ein wichtiges Argument für die ausländischen Unternehmen, in der Ukraine eigene Unternehmen zu gründen oder die Produktion aufzunehmen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Granting Additional Leave to Certain Categories of Workers
On 21 October 2016, the Ministry of Social Policy of Ukraine published a Letter on granting leave to certain categories of workers. In this Letter, the Ministry considered the issue of granting additional leave to employees whose work is associated with increased neuro-emotional and intellectual load or performed in special natural geographical and geological conditions and conditions with increased health risk stipulated by clause 1 of the Article 8 of the Law of Ukraine “On leave”.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukrainisches Zollwesen: Kooperation mit der Europäischen Union
In diesem Beitrag wird erörtert, wie die Reformen im ukrainischen Zollwesen vorangehen und welche neuen Ideen die ukrainische Regierung im Bereich der zollamtlichen Abfertigung von Waren einführen will. Die weiteren Veränderungen in der Arbeit des ukrainischen Zollwesens sind ganz wichtig, denn nach der Unterzeichnung des Assoziationsabkommens zwischen der Ukraine und der Europäischen Union hat sich der Handel zwischen den Partnern deutlich belebt. Dadurch hat sich auch die Belastung der Zollämter erhöht.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung in der Ukraine
Ausländer, die rechtmäßig in die Ukraine eingereist sind, sind berechtigt, sich in der Ukraine innerhalb der im Visum angegebenen Frist aufzuhalten. Falls ein Ausländer kein Visum für die Einreise in die Ukraine braucht, ist es ihm erlaubt, sich in der Ukraine 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufzuhalten, es sei denn, es ist eine andere Frist in einem internationalen Abkommen bestimmt. Staatsangehörige Deutschlands, Österreich und der Schweiz benötigen kein Visum für die Ukraine (bei Aufenthalten von bis zu 90 Tagen).
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Einstellung der Arbeitnehmer nach der Entlassung
Der vorliegende Artikel gibt einen Einblick in die Besonderheit des ukrainischen Arbeitsrechts angesichts der jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichts der Ukraine, in der sich dieses Gericht zu den Bedingungen der Einstellung eines entlassenen Arbeitnehmers in einem Unternehmen geäußert hat.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Neue Bedingungen für die Probezeit in der Ukraine
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema der Veränderungen des ukrainischen Arbeitsrechts. Obwohl das ukrainische Parlament schon seit Jahren versucht, ein neues Arbeitsgesetzbuch, das den modernen Erfordernissen des ukrainischen Arbeitsmarktes entspricht, zu verabschieden, sind diese Versuche erfolglos geblieben.
- ukrainisches Außenwirtschaftsrecht: Das Ukrainische Zollwesen nach dem Assoziierungsabkommen mit der EU
In diesem Artikel wird beschrieben, wie sich die Arbeit des ukrainischen Zollwesens nach der lang erwarteten Implementierung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine verändert hat. Besondere Aufmerksamkeit wird dem Umfang der Arbeit, die damit verbunden ist und die sich vergrößert hat, gewidmet.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Schutz der ausländischen Investitionen in der Ukraine
Als Mittel für den Schutz von ausländischen Investitionen können die abgeschlossenen internationalen Abkommen über die Förderung und den Schutz der Investitionen verwendet werden.
- ukrainisches Steuerrecht: Besteuerung im Bereich der Landwirtschaft in der Ukraine
Die grundsätzlichen Bestimmungen der ukrainischen Gesetzgebung, die die Besteuerung in dem Bereich der Landwirtschaft regeln, sind im Steuerkodex der Ukraine enthalten, und zwar im Abschnitt über das spezielle steuerliche Regime in der Landwirtschaft.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Bessere Effizienz des ukrainischen Zollamtes
Die Reform des ukrainischen Zollwesens wurde vom neuen Premierminister der Ukraine zu einer Priorität erklärt. Die lange angekündigten Reformen und gravierenden Änderungen blieben aber vorerst aus. Erklärt wird es damit, dass angesichts der umfangreichen Verletzungen, die sich seit Jahren in der Arbeit der ukrainischen Zollbehörde etabliert haben, die kleinen, wenn auch sehr wichtigen Veränderungen, nicht immer sichtbar sind. Für die umfassenden Reformen ist aber noch kein einheitlicher Plan ausgearbeitet. Davon ist in diesem Beitrag auch die Rede.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine
Vor der Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in der Ukraine durch einen Ausländer (oder einen Staatenlosen) muss für diesen zuerst eine Arbeitserlaubnis bei dem zuständigen Arbeitsamt beantragt werden.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Einige Änderungen in der Devisengesetzgebung
Nach der wesentlichen Liberalisierung der ukrainischen Devisengesetzgebung, die die Nationalbank der Ukraine durch die Verordnung bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Finanzkredit- und Devisenmärkten der Ukraine, die am 9. Juni 2016 in Kraft getreten ist, festgelegt hat, hat die Nationalbank der Ukraine in den letzten Wochen noch einige Korrekturen in die Devisenregulierung eingefügt.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Agrobusiness in der Ukraine 2016: juristische Aspekte
Die Landwirtschaft ist eine der attraktivsten Bereiche der Wirtschaft der Ukraine. Nach Angaben des Ministeriums für Agrarpolitik und Ernährung der Ukraine liefert die Landwirtschaft 14% des gesamten Bruttoinlandsprodukts der Ukraine.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Privatisierung soll ausländische Investoren anlocken
Das seit langer Zeit in der Ukraine angekündigte Privatisierungsverfahren soll schon im Juli 2016 auf den Weg gebracht werden. Die Dringlichkeit dieses Verfahrens ist zum einen mit der Knappheit an Mitteln in der ukrainischen Staatskasse, und zum anderen mit der Notwendigkeit verbunden, die Effizienz des Managements in den vom Staat geführten Unternehmen zu steigern. Das gesamte Privatisierungsverfahren in der Ukraine verläuft unter der Aufsicht der europäischen Institutionen, deren Aufgabe darin besteht, die Korruptionsfälle zu vermeiden und das Verfahren möglichst transparenter zu machen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Wie verhindert man die Sanktionen für die Verletzung der Fristen der Buchung von ausländischen Devisen
Viele ukrainische Unternehmen importieren Waren und sind Empfänger von Dienstleistungen. Dabei fordern ihre ausländischen Geschäftspartner in der Regel einen Vorschuss für die gelieferten Waren oder die erbrachten Dienstleistungen. Im Zusammenhang damit muss man beachten, dass die Leistung einer Vorauszahlung zugunsten eines Nichtresidenten auf der Grundlage von außenwirtschaftlichen Verträgen die Bestimmung des ukrainischen Rechts bezüglich der Verrechnungen in ausländischer Währung in Kraft setzt, und insbesondere den Art. 2 des Gesetzes der Ukraine „Über die Verrechnungen in ausländischer Währung“.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Minderung der Devisenbeschränkung
Am 7. Juni 2016 hat die Nationalbank der Ukraine (NBU) die Verordnung Nr. 342 „Über die Regulierung auf dem Geldkredit- und dem Devisenmarkt der Ukraine“ angenommen, durch welche eine Reihe von Devisenbeschränkungen erheblich gemindert wurde. Die Verordnung der NBU ist am 9. Juni 2016 in Kraft getreten und wird bis zum 14. September 2016 gelten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Folgen der Verweigerung einer finanziellen Bewertung von Grund und Boden
Am 11. Mai 2016 hat das Oberste Gericht der Ukraine auf einer gemeinsamen Sitzung der Kammern für zivil- und handelsrechtliche Angelegenheiten ein Verfahren über die Feststellung der Nichtigkeit einer Verordnung einer staatlichen Bezirksverwaltung und über deren Aufhebung entschieden, zusammen mit der Feststellung der Nichtigkeit des Vertrages über die Pacht des Grund und Bodens als unwirksam.
- ukrainisches Steuerrecht: Besonderheiten der Besteuerung der Vermittlung von Arbeit im Ausland
Das Finanzamt der Ukraine hat am 20. April 2016 in seinem Brief die Besonderheiten der Besteuerung der Vermittlung von Arbeit im Ausland erläutert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Regime des Verkaufs des von Haushalten produzierten „Grünen“ Stroms
Am 15.04.2016 ist die neue Fassung der Ordnung des Verkaufs, der Erfassung und der Abrechnung für Elektrizität, die aus alternativen Energiequellen durch Objekte der Elektroenergiewirtschaft von privaten Haushalten produziert werden, in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Auferlegung von Strafen für die Verletzung der Arbeitsgesetzgebung
Am 3. Februar 2016 hat das Ministerkabinett der Ukraine durch seine Verordnung Nr. 55 die Ordnung der Auferlegung von Strafen für die Verletzung der Gesetzgebung im Arbeitsrecht, die von der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 509 vom 17. Juli 2013 bestätigt worden ist, geändert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Wenig erkennbare Liberalisierung der Valutabeschränkungen
Am 3. März 2016 hat die Nationalbank der Ukraine die Verordnung der Leitung der Nationalbank der Ukraine Nr. 140 bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Geld-Kredit- und Valuta-Markt der Ukraine verabschiedet.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Wenig erkennbare Liberalisierung der Valutabeschränkungen
Am 3. März 2016 hat die Nationalbank der Ukraine die Verordnung der Leitung der Nationalbank der Ukraine Nr. 140 bezüglich der Regulierung der Situation auf dem Geld-Kredit- und Valuta-Markt der Ukraine verabschiedet.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ordnung der Bestimmung der Zuschläge zum „Grünen“ Tarif bestätigt
Am 26. Februar 2016 ist die Ordnung der Bestimmung des Niveaus der Nutzung der Anlagen der ukrainischen Produktion an Objekten der Elektroenergie, die elektrische Energie aus alternativen Energiequellen produzieren sowie der Bestimmung der jeweiligen Zuschläge zu dem „Grünen“ Tarif in Kraft getreten.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Neue Methodik der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts
Am 16. Februar 2016 hat das Kartellamt der Ukraine die zweite offizielle Version der empfehlenden Erklärungen über die Ordnung der Berechnung von Geldbußen für die Verletzung des Kartellrechts verabschiedet.
- ukrainisches Steuerrecht: Anwendung eines speziellen Regimes der Besteuerung mit Umsatzsteuer
Am 11. Februar 2016 hat der Staatliche Fiskaldienst der Ukraine einen Brief über den Verzicht auf die Anwendung des speziellen Regimes der Besteuerung mit Umsatzsteuer veröffentlicht.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Geldbuße des Kartellamtes der Ukraine für betrügerische Information
Gemäß der Entscheidung des Kartellamtes der Ukraine vom 16. Februar 2016 wurde dem „Starokonstantinovsky Molokozavod“ (Milchfabrik) eine Geldbuße in Höhe von UAH 790 311,- für die Verletzung der Gesetzgebung des wirtschaftlichen Wettbewerbs (Kartellrecht) wegen der Verbreitung von betrügerischer Information über die Zugehörigkeit der Butter, die von diesem Unternehmen produziert wird, zu der Klasse der bäuerlichen Süßrahmbutter auferlegt.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Der neue Kartellkontrollmechanismus im Bereich M&A
Am 26. Januar 2016 hat die Werchowna Rada der Ukraine Änderungen in das Gesetz der Ukraine „Über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs“ eingefügt, womit die Schwellenwerte für wirtschaftliche Zusammenschlüsse erhöht werden, deren Vornahme einer Vorabentscheidung des Kartellamtes der Ukraine (Kartellamt-UA) bedarf.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Hygienische Anforderungen an Diät-Ergänzungen
Am 24. Januar 2016 ist die Anordnung des Gesundheitsministeriums der Ukraine „Über die Bestätigung der hygienischen Anforderungen an Diät-Ergänzungen“ in Kraft getreten.
- ukrainisches Steuerrecht: Transportsteuer für teure Pkw
Gemäß dem verabschiedeten Gesetz der Ukraine „Über Änderungen im Steuerkodex der Ukraine und in anderen Gesetzen bezüglich der Ausbalanzierung der Budgeteinnahmen im Jahre 2016“ hat sich die Steuerbemessungsgrundlage durch die Transportsteuer geändert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Änderungen der staatlichen Registrierung von Rechten an Immobilien
Am 25. Dezember 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung „Über die staatliche Registrierung von Rechten an Immobilien und deren Belastungen“ angenommen, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Einkauf von Arzneimitteln im Jahre 2016
Am 12. Januar 2016 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 396 vom 4. November 2015 über den Einkauf von Arzneimitteln und medizinischen Waren mit der Herbeiziehung von spezialisierten Organisationen in Kraft getreten, gemäß der im Jahre 2016 das Gesundheitsministerium der Ukraine verpflichtet ist, alle entsprechenden Einkäufe ausschließlich über internationale spezialisierte Organisationen durchzuführen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Road Map zur Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine
Am 13. Januar 2016 hat das Ministerkabinett der Ukraine seine Verordnung veröffentlicht, durch die es einen Handlungsplan (Road Map) zur Verbesserung der Wirtschaftstätigkeit in der Ukraine bestätigt hat.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Deregulierung in der Landwirtschaftsindustrie
Am 8. Dezember 2015 hat die Werchowna Rada das Gesetz über die Deregulierung in der Landwirtschaftsindustrie eingefügt, durch das die Verringerung der regulatorischen und der Lizensierungsprozeduren für die Unternehmen im Landwirtschaftsbereich der Ukraine vorgesehen werden und durch das eine Reihe von wichtigen Änderungen in anderen Gesetzen der Ukraine im Bereich des Veterinärwesens, der Pestizide und der Agrochemikalien, der Viehzüchtung, der Lebensmittelprodukte, der Fischwirtschaft, der Nutzung der Umwelt etc. eingeführt werden.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Herabsetzung des Quorums der Gesellschafterversammlung einer GmbH
Zum Zwecke des Schutzes der Rechte der Gesellschaft von ukrainischen GmbHs bei der Beteiligung der Leitung der Gesellschaft und zum Zwecke der Verbesserung des Investitionsklimas der Ukraine hat die Werchowna Rada am 24. November 2015 ein Änderungsgesetz bezüglich Art. 60 des Gesetzes der Ukraine „Über die Wirtschaftsgesellschaften“ verabschiedet, und zwar bezüglich der Verringerung des Quorums einer Gesellschafterversammlung einer GmbH.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verbot der Änderungen im Handelsregister aufgrund von Kopien
Am 24. November 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine Änderungen zum Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen bezüglich der Durchführung der Eintragung von Änderungen in das Handelsregister auf der Grundlage von gefälschten Unterlagen verabschiedet.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Neue Regeln des Lkw-Transports
Am 21. Oktober 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung Nr. 869 über die Änderung der Straßenverkehrsordnung angenommen, nach dem der Verkehr auf Straßen der allgemeinen Benutzung für Transportmittel mit einer Last auf eine Achse von mehr als 7 t oder mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 24 t verboten ist.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Vereinfachung der Import-Export-Abwicklungsprozeduren von Waren
Am 4. November 2015 hat die Werchowna Rada das Gesetz über die Ratifizierung des Protokolls über die Änderung des Marrakesch-Abkommens über die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) angenommen, das eine wesentliche Vereinfachung der Import-Export-Prozeduren vorsieht.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verlängerung des Moratoriums für den Verkauf vom Agrarland
Am 10. November 2015 hat die Werchowna Rada die Änderungen zum Bodenkodex der Ukraine bezüglich der Verlängerung des Verbots der Veräußerung von landwirtschaftlichen Böden angenommen, durch das das Moratorium für den Verkauf vom Agrarland bis zum 1. Januar 2017 verlängert worden ist.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Erweiterung der Luftverkehrsverbindungen
Am 4. November 2015 hat die Werchowna Rada eine Reihe von internationalen Abkommen in der Sphäre der Luftverkehrsverbindungen und des Lufttransports ratifiziert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Einführung des elektronischen Registers der Apostillen
Am 4. November 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung über die Sicherstellung der Einführung des elektronischen Services für Apostille angenommen, mit der das Regime der Einführung eines elektronischen Registers der Apostillen bestätigt wird.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Änderungen bezüglich der Antidiskriminierung im Arbeitsgesetzbuch der Ukraine
Am 12. November 2015 hat die Werchowna Rada das Gesetz der Ukraine über die Bekämpfung und Verhinderung von Diskriminierungen in der Sphäre der Arbeit angenommen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Änderungen in der Regelung der architektonisch-baulichen Tätigkeit
Durch die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 747 vom 26. August 2015 wurden das Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und das Regime der Leistung von Bauarbeiten in einen normativen Akt vereinigt – dem Regime der Leistung von vorbereitenden Arbeiten und von Bauarbeiten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Teilweise Abschaffung der Devisenbeschränkungen
Am 23. Oktober 2015 ist die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine Nr. 718 vom 22. Oktober 2015 in Kraft getreten, die einige Devisenbeschränkungen, die durch die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine Nr. 581 vom 3. September 2015 festgelegt worden waren, abschafft.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Doing Business in Ukraine: Bewertung der Weltbank
Gemäß dem Rating der Weltbank „Doing Business“, in dem jährlich die Bedingungen für die Ausübung der Unternehmenstätigkeit bewertet werden, hat sich die Ukraine von dem 96. Platz auf den 83. Platz verbessert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Neuigkeiten in der Sphäre der öffentlichen Aufträge
Am 30. September 2015 ist das Gesetz der Ukraine über Harmonisierung mit internationalen Standards und die Ergreifung von Maßnahmen zur Überwindung der Korruption in Kraft getreten, durch das Änderungen in das Gesetz der Ukraine über die Durchführung von öffentlichen Aufträgen eingefügt worden sind.
- ukrainisches Steuerrecht: Lizensierung für den Export von einigen Buntmetallen abgeschafft
Am 5. Oktober wurde die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 773 vom 30. September 2015 veröffentlicht, in deren Zusammenhang einige Buntmetalle von dem Verzeichnis der Waren ausgeschlossen wurden, deren Export der Lizenzierung im Jahre 2015 unterliegt.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Vereinfachung der Registrierung des Businesses
Am 16. Oktober 2015 sind die gemeinsamen Anordnungen des Justizministeriums und des Finanzministeriums der Ukraine bezüglich des elektronischen Austauschs zwischen diesen Organen in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Vereinfachung der Prozedur der Registrierung von Stickstoffdüngemitteln
Am 1. Oktober 2015 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 56 vom 2. September 2015 in Kraft getreten, die Änderungen in das Regime der Durchführung von staatlichen Versuchen, der staatlichen Registrierung und der Umregistrierung, der Ausgabe der Verzeichnisse von Pestiziden und Agrochemikalien, die zur Nutzung in der Ukraine erlaubt sind, eingeführt hat.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Abschaffung der speziellen Zölle für den Import von Pkw
Entsprechend der Mitteilung der Interbehördlichen Kommission für den internationalen Handel vom 10. September 2015 werden ab dem 30. September 2015 die speziellen Zölle für den Import von Pkw in die Ukraine abgeschafft (unabhängig vom Land ihrer Herkunft und des Exports), die im Jahre 2013 für eine Frist von drei Jahren eingeführt worden sind.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Erklärungen des Kartellamts der Ukraine bezüglich der Strafen
Am 15. September 2015 hat das Kartellamt der Ukraine (Antimonopol-Komitee der Ukraine) die erste offizielle Version von empfehlenden Erklärungen über das Regime der Berechnung von Strafen für eine Verletzung der Kartellgesetzgebung veröffentlicht.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Zeitweiser Aufenthalt von Ausländern in der Ukraine
Am 8. September 2015 ist die Anordnung des Innenministeriums der Ukraine über die Berechnung der Frist des zeitweisen Aufenthalts von Ausländern in der Ukraine, die Staatsbürger von solchen Staaten sind, mit denen eine visafreie Einreise vereinbart ist, in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Transparenz des Eigentums an Massenmedien
Am 3. September 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz bezüglich der Transparenz des Eigentums an Massenmedien und auch der Umsetzung der Prinzipien der staatlichen Politik im Bereich des Fernsehens und des Radios angenommen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Einführung von zusätzlichen Maßnahmen zur Verhinderung des Kapitalabflusses
Am 20. August 2015 wurde die Verordnung des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine angenommen, mit der zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung des Kapitalabflusses aus der Ukraine eingeführt wurden. Die Verordnung ist am 22. August 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Steuerrecht: Anpassung der Regeln der Transferpreisbildung
Am 13. August 2015 sind die bereits am 15. Juli 2015 angenommenen Änderungen zum Steuergesetzbuch der Ukraine bzgl. der Transferpreisbildung in Kraft getreten, die eine Vervollkommnung der Regeln der Transferpreisbildung in der Ukraine vorsehen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Änderung des Registrierungsverfahrens von Arzneimitteln
Das Ministerkabinett der Ukraine hat in seiner Verordnung vom 12. August 2015 Nr. 597 Änderungen in das Regime der staatlichen Registrierung (Umregistrierung) von Arzneimitteln eingefügt, die am 1. September 2015 in Kraft getreten sind und bis zum 31. März 2019 gelten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Gerichtspraxis des Obersten Gerichts der Ukraine in wirtschaftlichen Verfahren
Die Kammer des Obersten Gerichts der Ukraine in wirtschaftlichen Angelegenheiten hat rechtliche Schlussfolgerungen formuliert, die in Gerichtsbeschlüssen niedergelegt sind, die im zweiten Halbjahr des Jahres 2014 nach den Ergebnissen der Durchsicht von Anträgen auf die Überprüfung von gerichtlichen Entscheidungen auf der Grundlage der ungleichen Anwendung von Normen des materiellen Rechts durch die Gerichte der Kassationsinstanz gefasst worden sind.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Grüner Tarif für die Elektrizität für private Haushalte
Am 25. August 2015 ist die Verordnung Nr. 2046 vom 20. Juli 2015 der Nationalen Kommission, die die staatliche Regulierung in der Sphäre der Energiewirtschaft und der kommunalen Dienstleistungen ausübt (NKREPK), in Kraft getreten. Die Verordnung bestimmt die Höhe des „Grünen Tarifs“ für die Elektroenergie für private Haushalte, die Elektroenergie aus Sonnen- oder aus Windenergie durch Energieproduktionsanlagen, deren festgestellte Kapazität 30 kW nicht überschreitet, erzeugen.
- Umweltstrafrecht: Import von Materialien für die Herstellung von Helmen und kugelsicheren Westen
Am 24. Juli 2015 ist das Gesetz der Ukraine vom 30. Juni 2015 über die Einfügung von Diese Änderungen befreien Operationen der Einfuhr der nachfolgenden Waren auf das Zollterritorium der Ukraine von der Auferlegung der Umsatzsteuer:
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Freelancer werden mit ausländischen Kunden ohne Verträge arbeiten
Am 7. Juli 2015 hat die Nationalbank der Ukraine das Schreiben Nr. 2201012/46746 veröffentlicht, in dem sie Erläuterungen über die Durchführung der Kontrolle von Operationen von Steuerresidenten gegeben hat, die den Export von Dienstleistungen an Nichtsteuerresidenten über das Internet durchzuführen vorhaben.
- ukrainisches Steuerrecht: Änderungen zu DBAs mit Österreich, Irland und Zypern
Gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 677-р vom 1. Juli 2015 wurde Österreich aus der Liste der Länder gestrichen, mit denen Handelsoperationen der verstärkten Kontrolle im Rahmen der Anwendung des Gesetzes über die Bildung von Transferpreisen unterliegen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Änderungen zu den technischen Regeln bei medizinischen Erzeugnissen
Am 1. Juli 2015 traten Änderungen zu den technischen Regeln bezüglich von medizinischen Erzeugnissen und zu den technischen Regeln bezüglich von aktiven medizinischen Erzeugnissen, die implantiert werden, in Kraft. Gemäß diesen Änderungen, die am 1. Juli 2014 angenommen wurden, dürfen weder medizinische Erzeugnisse, Hilfsmittel, noch medizinische Erzeugnisse für die Diagnostik in vitro auf dem Territorium der Ukraine in den Umlauf gebracht werden, wenn sie nicht den Erfordernissen der jeweiligen technischen Regeln entsprechen und wenn sie keine Markierung mit einem nationalen Zeichen der Übereinstimmung aufweisen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Das Regime der Durchführung von Valutaoperationen verbessert
Am 4. Juli 2015 hat die Nationalbank der Ukraine die Verordnung Nr. 427 vom 3. Juli 2015 veröffentlicht, deren Ziel die Vervollkommnung des Regimes ist, in dem die Kunden von Banken Valutaoperationen durchführen.
- ukrainisches Steuerrecht: Moratorium für den Export von Holz
Am 10. Juli 2015 sind Änderungen des Gesetzes der Ukraine „Über die Besonderheiten der staatlichen Regulierung der Tätigkeit von Wirtschaftssubjekten, die mit dem Verkauf und Export von Holzmaterial verbunden ist“, in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Höchstgrenze des Pachtzinses für Grund und Boden geändert
Am 24. Juli 2015 ist das Gesetz vom 30. Juni 2015 über die Einfügung von Änderungen in den Steuerkodex der Ukraine bezüglich der Höchstgrenze des Pachtzinses für Grund und Boden in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Kreditvereinbarungen mit europäischen Banken ratifiziert
Am 15. Juli 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine gleich mehrere Vereinbarungen über die Heranziehung von Kreditmitteln von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (European Bank for Reconstruction and Development; EBRD) ratifiziert.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Besonderheiten der Reklame für Bier als alkoholisches Getränk
Am 1. Juli 2015 ist das Gesetz der Ukraine «Über die Änderungen im Steuerkodex der Ukraine und anderen Gesetzen der Ukraine bezüglich der Steuerreform» vom 28. Dezember 2014 in Kraft getreten, durch das Bier zu den alkoholischen Getränken gezählt wurde. Entsprechend müssen bei der Reklame für Bier die Beschränkungen und Erfordernisse der geltenden Gesetzgebung der Ukraine über die Reklame berücksichtigt werden.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Heranziehung von Transportmitteln für die Zwecke der Armee genehmigt
Am 17. Juni 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine durch seine Verordnung Nr. 405 Änderungen zur „Verordnung über die Kriegstransportpflichten“ eingefügt, nach der es den Kriegskommissariaten erlaubt ist, Autotransportkapazitäten zum Zwecke der Armee zu requirieren.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Form der Anzeige über den Antritt von Arbeitnehmern zur Arbeit bestätigt
Am 17. Juni 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine durch seine Verordnung Nr. 413 die Form der Anzeige an das Steueramt über die Anstellung von Arbeitnehmern zur Arbeit bestätigt; die Verordnung Nr. 413 ist am 3. Juli 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Aktuelle Beschränkungen auf dem Devisenmarkt
Am 4. Juni 2015 ist die Verordnung Nr. 354 in Kraft getreten, die von der Nationalbank der Ukraine zur Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes erlassen wurde. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der meisten Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 3. September 2015 verlängert. Gleichzeitig hat die Nationalbank der Ukraine in dieser Verordnung einige Beschränkungsmaßnahmen abgemildert, die zwecks der Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes früher eingeführt worden waren.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Reform des Grünen Tarifs
Am 4. Juni 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über Änderungen bezüglich der Sicherstellung der wettbewerbsfähigen Produktion von Elektrizität aus alternativen Energiequellen“ verabschiedet. Dieses Gesetz ändert das Regime der Festlegung der Höhe des sog. „Grünen“ Tarifs (Einspeisevergütungen), schafft das Erfordernis des Local Content ab und bestimmt stattdessen die Bedingungen der Festlegung des entsprechenden Zuschlags zum „Grünen“ Tarif in dem Falle der Nutzung von Ausrüstung aus ukrainischer Produktion.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Korruptionsbekämpfung in der Ukraine: neue grundlegende Massnahmen
Magere Aussichten über die Lage der ukrainischen Wirtschaft, Unnachgiebigkeit der ausländischen Kreditgeber bei der Restrukturierung der hohen Staatsschuld, die in der Korruption versumpften Staatsbehörden sowie der immer zwingendere Druck der europäischen Partner haben dazu geführt, dass die Ukraine in den letzten Monaten resolute Maßnahmen im Kampf gegen die Korruption ins Auge gefasst hat. Auch deswegen sind im April dieses Jahres das neu gefasste Gesetz über die Vorbeugung von Korruption sowie das Geldwäschegesetz in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Außergerichtliche Einforderung von Dividenden
Das Ministerkabinett der Ukraine hat durch die Verordnung Nr. 347 vom 27. Mai 2015 Änderung in die Liste von Dokumenten eingefügt, auf deren Grundlage Außenstände von Dividenden, die von einer Aktiengesellschaft ausgerechnet worden sind, in einem außergerichtlichen Verfahren auf der Grundlage von zusätzlichen Protokollen von Notaren durchgesetzt werden.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Platzierung von Reklame in Programmen ausländischer Fernseh- und Radiosender
Am 14. Mai 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über Änderungen bezüglich Besonderheiten der Ausstrahlung von Reklame, die sich in Programmen und Sendungen von ausländischen Fernseh- und Radiosendern befinden,“ beschlossen; das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Letzte Änderungen in der ukrainischen Insolvenzgesetzgebung
Am 15. Mai 2015 ist die Anordnung des Justizministeriums der Ukraine Nr. 607/5 vom 27. April 2015 „Über Änderungen der Ordnung der Veröffentlichung von Mitteilungen, die die Platzierung auf der Webseite des staatlichen Organs für die Fragen der Insolvenz betreffen“, in Kraft getreten. Die Bestimmungen dieses Befehls sind auf die Vereinfachung der Ordnung der Veröffentlichung von einigen Mitteilungen auf der Webseite des Justizministeriums gerichtet.
- ukrainisches Steuerrecht: Letzte Änderungen im ukrainischen Steuerrecht
Gemäß dem Schreiben des Finanzamtes der Ukraine vom 8. April 2015, das die Erklärung von Bestimmungen des Gesetzes der Ukraine „Über Maßnahmen zur Stabilisierung der Zahlungsbilanz der Ukraine gemäß Art. XII des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) aus dem Jahre 1994“ betrifft, wurden die Objekte der Besteuerung durch eine zusätzliche Importabgabe detailliert.
- ukrainisches Steuerrecht: Befreiung von der Umsatzsteuer für Arzneimittel und medizinische Erzeugnisse
Am 7. Mai 2015 ist das Gesetz der Ukraine “Über Änderungen des Steuerkodex der Ukraine bezüglich der Befreiung von der Umsatzsteuer für Arzneimittel und medizinische Erzeugnisse” vom 9. April 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Steuerrecht: Tax Law in Ukraine: Terms for application of 7% VAT rate drugs
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Stärkung des Schutzes von Investoren
Am 7. April 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Änderung von einigen Rechtsakten der Ukraine bezüglich des Schutzes der Rechte von Investoren“ verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Vereinfachtes Regime der Liquidierung von juristischen Personen
Am 7. April hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz Nr. 285-VIII angenommen, das die Vereinfachung des Regimes der Liquidierung von juristischen Personen im Wege der Verschmelzung, der Fusion, der Aufspaltung und der Umwandlung (Reorganisation) betrifft. Diese Änderungen treten am 29.April 2015 in Kraft.
- ukrainisches Steuerrecht: Steuerermäßigungen für schriftliche Printmedien
Das Parlament der Ukraine hat am 13. Februar 2015 ein Gesetz über die Vornahme von Änderungen zum Steuergesetzbuch der Ukraine verabschiedet, welches sich thematisch mit der Vorbereitung, Herstellung, dem Vertrieb von Büchern und der regelmäßigen Herausgabe von einheimischen Printmedien befasst.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Absatz von Arzneimitteln vor Verfallsdatum (Ukraine)
Das Gesundheitsministerium der Ukraine hat die Verordnung Nr. 954 vom 12. Dezember 2014 verabschiedet. Es wurden Bestimmungen in Bezug auf den Umlauf von Arzneimitteln in der Ukraine geändert. Die Änderungen sind am 23. Januar 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Steuerrecht: Steuerkompromiss in der Ukraine eingeführt
Am 17. Januar 2015 ist das Gesetz der Ukraine über den Steuerkompromiss in Kraft getreten. Die Regelungen finden ihre Anwendung auf die Gewinn- und Umsatzsteuer.
- ukrainisches Steuerrecht: Elektronische Verwaltung der Umsatzsteuer in der Ukraine
Am 01. Januar 2015 sind die Änderungen zum Steuergesetzbuch der Ukraine betreffend der Umsatzsteuer in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören die Gründung des einheitlichen Registers der Umsatzsteuerscheine sowie die automatische Rückerstattung der Umsatzsteuer.
- ukrainisches Steuerrecht: Neue Regelung der Transferpreisbildung in der Ukraine
Am 01. Januar 2015 ist das vom ukrainischen Parlament verabschiedete Gesetz über die neue Regeln der Transferpreisbildung in Kraft getreten. Danach werden Änderungen im ukrainischen Steuergesetzbuch vorgenommen, die der Verbesserung der steuerlichen Kontrolle über Transferpreisbildung sowie Behebung von Widersprüchen in früheren Fassungen dienen sollen.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Auskunft aus dem Immobilienregister in der Ukraine
Das Ministerkabinett der Ukraine hat das Verfahren für die Auskunfserteilung aus dem Staatsregister der dinglichen Rechte an Immobilien und deren Belastungen (Immobilienregister) genehmigt. Die entsprechende Verordnung des Ministerkabinetts Nr. 722 vom 24. Dezember 2014 ist am 01. Januar 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Steuerrecht: Neue Regelungen zur Schwarzarbeitvermeidung in der Ukraine
Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 77-VIII vom 28. Dezember 2014 wurden einige Änderungen eingeführt, die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Verschärfung der Haftung für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. für die Nichteinhaltung von Mindestgarantien bei der Gehaltsauszahlung führen sollen.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Offenlegung von Informationen über Endbegünstigte in der Ukraine
Bis zum 25. Mai 2015 sind Unternehmen, die vor dem 25. November 2014 eingetragen wurden, verpflichtet, das Handelsregister über den wirtschaftlich Endbegünstigten des Unternehmens zu informieren.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Normung der Waren und Erzeugnisse in der Ukraine. Ein Schritt in Richtung EU
Mit der Verabschiedung des Gesetzes der Ukraine über die technischen Vorschriften und die Konformitätsbewertung vom 15. Februar 2015 hat das Parlament der Ukraine ein Dokument vorgestellt, mit dem die Erarbeitung, Ausgestaltung, Annahme und Anwendung technischer Vorschriften in der Ukraine geregelt werden soll. Die Verabschiedung dieses Gesetzes ist in erster Linie mit der Anpassung der nationalen Gesetzgebung und Normen an die EU-Richtlinien verbunden.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Erster Schritt in Richtung Gerichtsreform in der Ukraine
Am 12. Februar 2015 hat das Parlament der Ukraine das Gesetz über die Gewährleistung des Rechts auf die gerechte Rechtsprechung verabschiedet. Das Gesetz schafft weitere Rechtsgrundlagen für die Durchführung einer Gerichtsreform, die eine effektive Vertretung der Rechte und Freiheiten der Staatsbürger, die Interessen der juristischen Personen in Gerichtsverfahren sowie die praktische Ausübung des Rechts auf eine gerechte Rechtsprechung gewährleisten soll. Das Gesetz ist am 28. März 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verringerung von Einspeisevergütungen in der Ukraine
Am 31. Januar 2015 hat die Nationale Kommission für die Regulierung der Elektroenergie der Ukraine die gesetzlichen Einspeisevergütungen für Wirtschaftssubjekte reduziert, die elektrischen Strom mit Hilfe alternativer Energiequellen erzeugen.
- ukrainisches Steuerrecht: Steuerbefreiung von Rüstungsgütern in der Ukraine
Seit dem 1. März 2015 wurde die Einfuhr von Rüstungsgütern für Verteidigungszwecke in die Ukraine ohne die Zahlung des Einfuhrzolls und der Einfuhrumsatzsteuer möglich. Die noch im September 2014 verabschiedete Änderung des Steuergesetzbuches, die auf die Steuerbefreiung des Einfuhrzolls und der Umsatzsteuer bei Produktionen für Verteidigungszwecke gerichtet waren, kam aufgrund von Kollisionen mit einzelnen Normen nicht zur ordnungsgemäßen Anwendung.
- ukrainisches Steuerrecht: Zusätzliche Einfuhrgebühr in der Ukraine eingeführt
Am 25. Februar 2015 ist die Verordnung des Ministerkabinetts der Ukraine über die durchgeführten Verhandlungen mit internationalen Finanzinstitutionen vom 16. Februar 2015 in Kraft getreten. Die Verabschiedung und Veröffentlichung der vorgenannten Verordnung des Ministerkabinetts war notwendig, um das noch am 28. Dezember 2014 verabschiedete Gesetz über die Stabilisierungsmaßnahmen der Zahlungsbilanz der Ukraine in Kraft zu setzen. Mit diesem Gesetz wird eine zusätzliche Einfuhrgebühr für eine befristete Dauer von 12 Monaten eingeführt.
- ukrainisches Außenwirtschaftsrecht: Kontrolle über Vorauszahlungen bei Importgeschäften verschärft (Ukraine)
Am 24. Februar 2015 ist die Verordnung der Nationalbank der Ukraine bezüglich der Besonderheiten der Durchführung bestimmter Devisengeschäfte Nr. 124 vom 23. Februar 2015 in Kraft getreten. Mit dieser Verordnung hat die Nationalbank der Ukraine eine schärfere Kontrolle über die Vorauszahlungen nach Importverträgen eingeführt. Von nun an unterliegen alle Importverträge im Wert von über USD 50.000 (zuvor – USD 100.000) einer vorherigen Überprüfung seitens der Zentralbank.
- ukrainisches Steuerrecht: Neue Bedingungen der Herabsetzung der Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen in der Ukraine
Am 2. März 2015 hat das Parlament der Ukraine Änderungen in das Gesetz der Ukraine „Über die Abgabe und die Abrechnung des Sozialversicherungsbeitrags für die staatliche Sozialversicherung“ bezüglich einer Verringerung der Belastung für den Fond der Arbeitsbezahlung eingefügt.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Erläuterung des Obersten Gerichts der Ukraine
Das Oberste Gericht der Ukraine hat im März 2015 einige Fragen der Anwendung der Normen der Gesetzgebung erklärt, die die Anträge auf die Vollstreckung in den Gegenstand von einer Hypothek durch Notare und die gesamtschuldnerische Haftung von Bürgen betreffen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine
Mit der Verordnung des Ministerkabinets der Ukraine Nr. 42 vom 28. Januar 2015, die am 11. Februar 2015 in Kraft getreten ist, hat man einige Fragen der Wirtschaftsführung in der Ukraine vereinfacht. Die Verordnung ändert zum Teil die bis jetzt geltende Ordnung über die Erteilung, Verlängerung und Aufhebung von Arbeitserlaubnissen für ausländische Arbeitnehmer in der Ukraine.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Vereinfachung der Prozedur der staatlichen Registrierung von Arzneimitteln in der Ukraine
Am 18. März 2015 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung Nr. 125 angenommen, mit der es Änderungen in der Prozedur der staatlichen Registrierung (Umregistrierung) von Arzneimitteln eingeführt hat.
- ukrainisches Außenwirtschafts-, Wirtschafts-, Gese: Vereinfachte Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks (Ukraine)
Am 12. März 2015 sind die Änderungen im Art. 186¹ des Bodengesetzbuches der Ukraine in Kraft getreten, die die Vereinfachung der Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks betreffen und die von der Werchowna Rada der Ukraine am 11. Februar 2015 beschlossen worden waren. Diese Änderungen sind durch die Notwendigkeit der Beseitigung von Einschränkungen in der Prozedur der Abstimmung eines Projekts der Bebauung eines Grundstücks begründet.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Verschärfung der Haftung von den mit einer Bank verbundenen Personen (Ukraine)
Am 8. März 2015 ist das Gesetz der Ukraine „Über die Änderung von mehreren Gesetzen der Ukraine bezüglich der Haftung von Personen, die mit einer Bank verbunden sind“, das am 2. März 2015 beschlossen worden war, in Kraft getreten.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: Herabsetzung des Quorums der Hauptversammlung einer ukrainischen AG
Am 19. März 2015 hat die Werchowna Rada Änderungen im Gesetz „Über die Aktiengesellschaften“ eingefügt, die das Quorum der Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften sowie das Regime der Auszahlung von Dividenden und auch den Mechanismus der Auswahl der Kandidaten in die Organe der Aktiengesellschaft betreffen. Diese Änderungen des Gesetzes „Über die Aktiengesellschaften“ sind am 27. März 2015 in Kraft getreten.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Neues Gesetz über lizenzierte Tätigkeiten in der Ukraine
Am 2. März 2015 hat die Werchowna Rada der Ukraine das Gesetz „Über die Lizenzierung der wirtschaftlichen Tätigkeit“ angenommen, das wesentlich das Regime des Erhalts von Lizenzen vereinfacht und das die Anzahl der wirtschaftlichen Tätigkeiten verringert, die der Lizenzierung unterliegen, und das eine Kontrolle in der Sphäre der Lizenzierung einführt. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
- ukrainisches Außenwirtschaftsrecht: Neue Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt
Am 4. März 2015 ist die Verordnung Nr. 160 in Kraft getreten, die von der Nationalbank der Ukraine zur Regelung des ukrainischen Finanz- und Devisenmarktes erlassen worden ist. Mit dieser Verordnung wird die Geltung der Beschränkungen auf dem ukrainischen Devisenmarkt bis zum 3. Juni 2015 verlängert. Außerdem hat die Nationalbank der Ukraine in dieser Verordnung zusätzliche Beschränkungsmaßnahmen eingeführt, die die Stabilisierung des ukrainischen Devisenmarktes bezwecken.
- ukrainisches Steuerrecht: Reform der Steuergesetzgebung in der Ukraine
Am 01. Januar 2015 sind die Änderungen zur ukrainischen Gesetzgebung in Kraft getreten. Es wurden neue Steuerarten eingeführt, einige Steuersätze wurden herabgesetzt. Ziel der Gesetzesänderungen ist der Umbau bzw. die Optimierung des Steuersystems und Stabilisierung des Staatshaushalts des Landes.
- Vertragsrecht: Werkverträge in der Ukraine. Praktische Aspekte der Durchsetzung
Der Werkvertrag gehört zu den häufigsten Verträgen, in denen die Parteien ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Abwicklung gemeinsamer Projekte bestimmen. In der Zeit des schnellen Wachstums der Geschäftstätigkeit haben ukrainische Unternehmen mit ihren ausländischen Partnern eine Vielzahl von Werkverträgen geschlossen. In der letzten Zeit tun sich immer mehr ukrainische Firmen schwer, ihre Vertragspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl von Rechtsstreitigkeiten wegen der Nichterfüllung von Pflichten aus Werkverträgen deutlich gestiegen ist.
- M & A: M&A Kartellrechtliche Aspekte in der Ukraine
Laut ukrainischem Recht werden Verschmelzungen und Übernahmen (Mergers&Acquisitions) als Zusammenschluss betrachtet, im Falle der Überschreitung von Finanzschwellenwerten seitens der Zusammenschlussbeteiligten erfordert dies eine Genehmigung des Antimonopolkomitees der Ukraine (nachfolgend auch „Kartellamt“ genannt). Die erwähnten Verschmelzungen und Übernahmen sind bis zum Zeitpunkt der Entschlussfassung durch das Kartellamt untersagt. Während dieser Zeit sind die an einer Verschmelzung bzw. Übernahme Beteiligten verpflichtet, sich der jeweiligen Tätigkeiten, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen, zu enthalten.
- Arbeitsrecht: Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers in der Ukraine
Das Kündigungsrecht ist in der Ukraine im Arbeitsgesetzbuch geregelt, welches noch aus der Zeit der Sowjetunion stammt (das Gesetz ist aus dem Jahre 1971) und seither oft geändert wurde. Dieses sieht neben einer Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen hohe Anforderungen an eine Kündigung vor. Im Zusammenspiel mit den von Gesetzes wegen umfangreichen Befugnissen des GmbH-Geschäftsführers ergeben sich daraus viele Risiken für die Gesellschaft, die sich bei einer wohlüberlegten und entsprechend ausgeübten Kündigung vermeiden lassen.
- Ausländisches Recht: Gründung einer GmbH in der Ukraine
Eine GmbH ist die weltweit am häufigsten anzutreffende Gesellschaftsform, dies ist in der Ukraine nicht anders. Die Vorteile dieser Gesellschaftsform gegenüber der Tätigkeit als Einzelunternehmer oder in der Form einer anderen juristischen Konstruktion liegen vor allem darin, dass sich die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, so dass das wirtschaftliche Risiko für den Unternehmer überschaubar bleibt. Des Weiteren fällt das für die Gründung der Gesellschaft benötigte Kapital verhältnismäßig gering aus. Außerdem kann eine GmbH innerhalb einer relativ kurzen Frist gegründet werden.
- ukrainisches Gesellschaftsrecht: GmbH-Recht in der Ukraine
Diese Publikation beinhaltet die wesentlichen Bestimmungen der ukrainischen Gesetzgebung in Bezug auf eine ukrainische GmbH. Hier finden Sie u.a. Informationen über den Erwerb von Geschäftsanteilen, Stammkapital der Geselslchaft, Bestellung eines Geschäftsführers, Einschränkung seiner Vertretungsmacht usw.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Beantragung einer Arbeitserlaubnis in der Ukraine
Zum Geschäftsführer einer ukrainischen Gesellschaft kann auch ein Ausländer bestellt werden. In diesem Fall ist vor der Aufnahme der Arbeitstätigkeit durch den Ausländer zuerst eine Arbeitserlaubnis beim zuständigen Arbeitsamt zu beantragen.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Ukraine, Aktiengesellschaften, Änderungen zum Gesetz betreffend Aktiengesellschaften
Neuregelungen sorgen für eine transparentere Tätigkeit
- ukrainisches Steuerrecht: Steuerrecht, Körperschaftssteuer, Ukraine, 2011
Konkretisierung der Verwendung von nicht mit Körperschaftssteuer belasteten Gewinnen in der Ukraine
- Wirtschaftsrecht: Anerkennung und Vollstreckung der Urteile deutscher Gerichte in der Ukraine
- Arbeitsrecht: Geschäftsführer in der Ukraine, Broschüre
Die Broschüre "Geschäftsführer in der Ukraine" gibt Antworten zu den wichtigsten Fragen der Bestellung bzw. Abberufung eines Geschäftsführers, des Abschlusses eines Anstellungsvertrags mit ihm, Haftung des Geschäftsführers usw.
- ukrainisches Wirtschaftsrecht: Investitionsführer Ukraine 2010
Der Investitionsführer Ukraine 2010 gibt Antworten zu den wichtigsten rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Fragen, die bei einem geschäftlichen Engagement in der Ukraine berücksichtigt werden sollten. Im Investitionsführer Ukraine 2010 werden u.a. folgende Themen erörtert: Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Immobilienrecht, Baurecht, Außenwirtschaftstätigkeit und Zollrecht, Finanzrecht, Recht des geistigen Eigentums, Gerichtsbarkeit.
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Igor Dykunskyy ist: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Tal 33
80331 München
Telefon: 089 / 5329440
Telefax: 089 / 53294428
e-Mail: [email protected] Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen
Sprachen:
Rechtsanwalt Igor Dykunskyy spricht folgende Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Russisch
- Ukrainisch
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