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Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Menzinger Str. 35
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Als Fachanwalt für Familienrecht und Steuerrecht berate ich seit 1992 vor allem in folgenden Bereichen: Trennung und Scheidung, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn, Steuern bei (geschiedenen) Ehegatten, Ehevertrag, Erbvertrag, Abwicklung und Durchsetzung von Erbrecht und Pflichtteil, Erbauseinandersetzung, Vermögensübertragung, Unternehmensnachfolge, Testamentsvollstreckung, Einspruchsverfahren Finanzamt, Klage vor dem Finanzgericht einschl. Nichtzulassungsbeschwerde und Revision. TätigkeitsbereicheRechtsanwalt Christoph Blaumer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
Artikel von Rechtsanwalt Christoph Blaumer
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Christoph Blaumer ist: Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen: a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen Sprachen:Rechtsanwalt Christoph Blaumer spricht folgende Sprachen:
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