Das Bestreben der Anwaltskanzlei Lottes ist das Erreichen wirtschaftlich und praktisch sinnvoller Ergebnisse. Zielorientiert sollen langwierige und kostenintensive Prozesse nach Möglichkeit vermieden werden. Außergerichtliche Einigungen sind meist schneller, effektiver und kostengünstiger zu erreichen als gerichtliche Auseinandersetzungen. Natürlich gibt es Fälle, die nur vor Gericht durchgesetzt werde können.
Familienrecht:
Ich vertrete Sie während der Trennung und im Scheidungsverfahren. Für Sie und Ihre Kinder mache ich Unterhaltsansprüche geltend oder wehre ungerechtfertigte Ansprüche ab. Insbesondere setze ich mich für eine faire Aufteilung des in der Ehe erworbenen Vermögens ein. Ich wirke für Sie auf eine gerechte Verteilung von Ehewohnung, Hausrat und Rentenanwartschaften hin und bei der elterlichen Sorge und dem Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern versuche ich, eine Lösung zu fingen, die dem Wohl der Kinder und Ihren Interessen Rechnung trägt. Darüber hinaus fertige ich Eheverträge sowohl zu Beginn der Ehe als auch Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Scheidung. Schließlich bin ich Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um die Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geht.
Mietrecht:
Im Mietrecht vertrete ich Hausverwaltungen und Vermieter - nicht nur von größeren Wohnanlagen sondern auch von Einzelobjekten - sowie Mieter von Gewerberäumen bzw Geschäftslokalen zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Mietvertrag. Im Mietprozess auf Räumung, Zahlung von Mietrückständen oder sonstigen Geldforderungen aus dem Mietverhältnis betreibe ich eine effektive Rechtsdurchsetzung – bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Erbrecht:
Zu Lebzeiten entwerfe ich für Sie ein Testament. Dabei berücksichtige ich alle Eventualitäten, die individuelle Situation und Ihre persönlichen Wünsche. Im Erbfall berate ich Sie und vertrete Ihre Interessen bei der Auseinandersetzung mit den Miterben oder machte Ihren Pflichtteil geltend. Als Testamentsvollstreckerin sorge ich dafür, dass das Testament so, wie es der Erblasser wollte, auch tatsächlich umgesetzt wird.