Was Sie Rechtsanwältin Lottes fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwältin tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Anwältin Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie sie beauftragen.
Rechtsanwältin Maria U. Lottes
Wir freuen uns über Ihren Besuch des Portals der Anwaltskanzlei Lottes. Seit über 20 Jahren führe ich eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf-Benrath mit Qualifizierungen in ausgesuchten Rechtsgebieten. Dazu zählt das Arbeitsrecht, das Familien- und Erbrecht.
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwältin Maria U. Lottes bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Ehescheidung
- Erbrecht
- Familienrecht
- Güterrecht
- Individualarbeitsrecht
- Kindschaftsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Leasingrecht
- Lebensgemeinschaft
- Pflichteilsrecht
- Scheidungsrecht
- Sorgerecht
- Testamentsvollstreckung
- Trennungsregelung
- Umgangsrecht
- Unterhaltsrecht
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
Artikel von Rechtsanwältin Maria U. Lottes
- Arbeitsrecht: Altersdifferenzierung in Sozialplänen
Sozialpläne dürfen eine nach zunehmendem Lebensalter steigende Abfindungsregelung, auch in Form von Altersstufen, vorsehen. Sie dürfen aber andererseits rentenberechtigte Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausschließen
- Arbeitsrecht: Arbeitsrecht: Anwaltskanzlei Lottes, Düsseldorf - Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht - stellt eine aktuelle Entscheidung zum Arbeitsrecht für Arbeitgeber vor: Produktivitätssteigerung: Der Umgang mit „low performern“
In jedem Betrieb gibt es Mitarbeiter, die ständig weniger oder schlechter arbeiten als ihre Kollegen - sei es aufgrund fehlender Motivation, verminderter Leistungsfähigkeit oder weil sie für die Arbeit objektiv ungeeignet sind. Diese \"low performer\" sind nicht nur ein erheblicher Kostenfaktor für Ihr Unternehmen, sondern haben zudem negativen Einfluss auf das Arbeits- und Betriebsklima.
Der folgende Beitrag liefert Ihnen das Rüstzeug, um \"low performer\" zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
- Arbeitsrecht: Arbeitsrecht: Anwaltskanzlei Lottes, Düsseldorf - Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht - stellt eine aktuelle Entscheidung zum Arbeitsrecht vor: Personalakte - Einsicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses hat der ehemalige Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, Einsicht in seine Personalakte zu nehmen, um diese auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen.
- Mietrecht: Kündigung des Mieters bei unpünktlichen oder unvollständigen Mietzahlungen
Eine ständig unpünktliche oder unvollständige Mietzahlung berechtigt zur Kündigung des Mietverhältnisses. Das gilt auch im Fall der Verweigerung der Mieterhöhung wegen erhöhter Betriebskosten, unabhängig von der Richtigkeit der vorausgegangenen Betriebskostenabrechnung.
- Arbeitsrecht: Klageverzicht und Schriftform
Eine Klageverzichtsvereinbarung bedarf der Schriftform, wenn diese zugleich als Aufhebungsvertrag behandelt werden soll.
- Arbeitsrecht: Arbeitsrecht: Anwaltskanzlei Lottes, Düsseldorf - Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Mietrecht - stellt eine aktuelle Entscheidung zum Arbeitsrecht vor: Leitender Arzt mit Beratervertrag ist Arbeitnehmer
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat sich in einer Entscheidung vom 23.07.2007, 2 Ta 76/07 mit der Frage des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten befassen müssen. Ein leitender Arzt in einem Therapiezentrum, der auf Grund eines Beratervertrages beschäftigt war, dessen Inhalt u. a. eine laufende Beratung mit einer Präsenzpflicht und einer monatlichen Nettozahlung vorsah, ist als arbeitnehmerähnliche Person im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 2 ArbGG anzusehen. Dazu reicht eine wirtschaftliche Abhängigkeit durch Einbindung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers.
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwältin Maria U. Lottes ist: Rechtsanwaltskammer Düsseldorf Freiligrathstraße 25
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 495020
Telefax: 0211 / 4950228
e-Mail: [email protected] Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:
a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen
Sprachen:
Rechtsanwältin Maria U. Lottes spricht folgende Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
|