Lebensplanung und Armutsrisiko im Alter

Auswirkungen des Pflegerisikos auf die erbrechtliche Planng und Lösungsmöglichkeiten.

Im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Nachfolgeplanung in meiner auf Erbrecht spezialisierten Kanzlei habe ich immer wieder ein Phänomen beobachten müssen: Viele Mitmenschen befassen sich eingehend mit der Planung ihrer Vermögensnachfolge, auch hinsichtlich ihrer Immobilien.
Viele vergessen dabei jedoch, dass in diesem Zusammenhang eine zugleich eine Lebensplanung für den letzten Abschnitt des Lebens ebenso sinnvoll, wie erforderlich ist. Denn was hilft es, wenn eine ausgeklügelte Planung der Nachfolge erfolgt, wenn elementare Risiken des eigenen Lebens abends nicht berücksichtigt werden, und eine entsprechende Vorsorge fehlt.
Nach vorsichtigen Schätzungen wird jeder vierte der über 65 Jahre alten Bürger pflegebedürftig. Während das Risiko, zu versterben, ebenso wie auch das Risiko, berufsunfähig zu werden, sich im Bewusstsein der Bevölkerung verankert hat, wird das wirtschaftlich enorme Risiko der Pflegebedürftigkeit geradezu sträflich vernachlässigt. Was nützt es, eine ordnungsgemäße Nachfolgeplanung zu machen, wenn dieses Risiko nicht berücksichtigt wird? Die Zahlen sprechen hierbei für sich:
In Deutschland gibt es heute bereits mehr als zwei Millionen Pflegefälle. Diese Zahl wird aufgrund der Überalterung der Gesellschaft in Deutschland in den kommenden Jahren erheblich steigen. Immer mehr Menschen in Deutschland werden pflegebedürftig. Schon jetzt fehlen mindestens 120.000 qualifizierte Pflegekräfte. Die demografische Entwicklung in Deutschland zeigt im Bereich der Pflege Wirkung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelte, waren im Dezember 2007 in Deutschland 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig. Gegenüber der letzten Erhebung des Jahres 2005 bedeutet dies eine Zunahme von 118.000 Personen, die jährlich hinzu kommen. Nach Hochrechnungen des statistischen Bundesamtes müssen in 9 Jahren bereits knapp 3 Mio. Pflegebedürftige versorgt werden.


Welchen Anteil übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung?
Die gesetzliche Pflegeversicherung bezahlt in Pflegestufe III rund 1.430 Euro monatlich. Ein Platz in einem Pflegeheim liegt bei durchschnittlich 3.500,– Euro, was bedeutet, dass der Pflegebedürftige rund 2.100,– und mehr selbst monatlich aufbringen muss, um die Kosten für das Pflegeheim überhaupt zu decken. Reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen und seines Partners nicht, wird das gesamte Vermögen vom Amt zur Finanzierung eingezogen.


Sozialamt springt ein, aber…
Wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, springt erst einmal das Sozialamt ein und übernimmt die Restkosten. Das Sozialamt tritt auch sofort an unterhaltspflichtige Personen heran, um sich das Geld – besonders in Zeiten knapper Kassen – wieder zu holen. Unterhaltspflichtig können die Kinder, die engsten Verwandten sowie auch ehemalige Gatte sein. Dabei werden inzwischen auch verstärkt die Ersparnisse dieser Unterhaltspflichtigen mit einbezogen.


Engste Verwandte auch betroffen
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2004 werden neben dem eigenen Vermögen nun auch verstärkt die Ersparnisse der engsten Verwandten herangezogen, unterhaltspflichtig sind die Kinder und sogar Ex-Partner. Zwar gibt es Freibeträge, die oft greifen. Indessen gibt es für diese Unterhaltsforderungen keine gesetzlichen Fristen für die Verjährung. Deshalb sollten sich Unterhaltspflichtige nicht zu früh in Sicherheit wiegen. Die Versicherungswirtschaft hat für das existenzbedrohende (Armuts-)Risiko der Pflegebedürftigkeit verschiedene innovative Modelle entwickelt, bei denen die gezahlten Beiträge unter Garantie zurück gezahlt werden.
In jedem Falle sollte nicht nur eine Vermögensnachfolgeplanung betrieben werden, sondern auch eine Lebensplanung. Denn jeder muss für sich selbst überlegen, wie er sein Alter verbringen will, und unter welchen Umständen er diesen Lebensabschnitt erleben und genießen will.

Rechtsanwalt Paul

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