Was Sie Rechtsanwalt Viertel fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Markus Viertel 


Wagner l Bauer l Viertel - Fachanwälte
Rechtsanwalt Markus Viertel
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Innere Plauensche Straße 2a
08056 Zwickau
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Artikel von Rechtsanwalt Markus Viertel

  • Bank- und Kapitalmarktrecht: Verjährung von Schadensersatz bei Kapitalanlegern
    Der BGH hat mit Urteil vom 08.07.2010 - Az. III ZR 249/09 - grundsätzlich zugunsten von Anlegern entschieden und klargestellt, dass ein Anleger die Angaben seines Beraters nicht anhand des Prospekts nachprüfen muss. Die REchtsprechung zur Verjährung ist damit sehr anlegerfreundlich. Doch Vorsicht - zum 31.12.2011 läuft erstmals die neue absolute Verjährungsfrist von 10 Jahren ab.
     
Rechtsanwalt Zwickau

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