Was Sie Rechtsanwalt Birkenholz fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Stephan Birkenholz 


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Rechtsanwalt Stephan Birkenholz

Turmhof 15
42103 Wuppertal
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Kommunikation

Telefon: 0202-493700
Telefax: 0202-4937099
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.fr-p.de



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Rechtsanwalt Stephan Birkenholz spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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