Was Sie Rechtsanwalt Freiherr von Canstein fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Wolfram Freiherr von Canstein 


S / H / C Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Wolfram Freiherr von Canstein
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Buttendicksfeld 7
46485 Wesel - Obrighoven
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Rechtsanwalt Wesel

Kommunikation

Telefon: 0281 / 206 29 - 0
Telefax: 0281 / 206 29 - 29
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.shc-rechtsanwaelte.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Wolfram Freiherr von Canstein spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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