Was Sie Rechtsanwalt Kalkan fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan 


Diem & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Hölderlinplatz 5
70193 Stuttgart
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Kommunikation

Telefon: 0711 - 228 54 50
Telefax: 0711 - 226 55 70
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.tuerkisches-recht.com



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Rechtsanwalt Y. S. Kaan Kalkan spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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