Was Sie Rechtsanwalt Frhr. v. Lüdinghausen fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Frederick Frhr. v. Lüdinghausen 


Rechtsanwalt und Mediator Frederick Frhr. v. Lüdinghausen
Rechtsanwalt Frederick Frhr. v. Lüdinghausen
  • Fachanwalt für Familienrecht

Barbarossastraße 23
53489 Sinzig
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Rechtsanwalt Sinzig

Kommunikation

Telefon: 02642 41014
Telefax: 02642 43611
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.RA-FvL.de



Rechtsanwalt Sinzig

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Frederick Frhr. v. Lüdinghausen bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Frederick Frhr. v. Lüdinghausen ist:

Rechtsanwaltskammer Koblenz
Rheinstr. 24
56068 Koblenz

Telefon: 0261 / 303350
Telefax: 0261 / 3033522

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt Sinzig

Sprachen:

Rechtsanwalt Frederick Frhr. v. Lüdinghausen spricht folgende Sprachen:

  • Englisch
  • Spanisch


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