Was Sie Rechtsanwalt Seemann fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Heiner Seemann 


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Rechtsanwalt Heiner Seemann

Krummendorfer Straße 9
18147 Rostock
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Kommunikation

Telefon: 0381/ 210 38 48
Telefax: 0381/ 210 38 50
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.seemann-rhode.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Heiner Seemann spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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