Was Sie Rechtsanwalt Gerhardt fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Fritz Gerhardt 


Gerhardt & Schmid Fachanwälte
Rechtsanwalt Fritz Gerhardt
  • Fachanwalt für Familienrecht

Samerstr. 8
83022 Rosenheim
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Rechtsanwalt Rosenheim

Kommunikation

Telefon: 08031-15047
Telefax: 08031-380400
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.rae-gerhardt-schmid.de
vCard downloaden



Rechtsanwalt seit 1986 und Fachanwalt für Familienrecht seit 1999
Schwerpunkte:
•Scheidungen
•Eheverträge
•Unterhalt
•Zugewinn
•Vermögensauseinandersetzung
•Sorgerecht
•Umgangsrecht
•Scheidungen mit internationalem Bezug
•Nichteheliche Lebensgemeinschaften
•Handels- und Wirtschaftsrecht

Rechtsanwalt Rosenheim

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Fritz Gerhardt bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Fritz Gerhardt ist:

Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Tal 33
80331 München

Telefon: 089 / 5329440
Telefax: 089 / 53294428

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt Rosenheim

Sprachen:

Rechtsanwalt Fritz Gerhardt spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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