Was Sie Rechtsanwalt Tröger fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Werner Tröger 


Kanzlei Tröger
Rechtsanwalt Werner Tröger

Prinzregentenstrasse 4
83022 Rosenheim
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Rechtsanwalt Rosenheim

Kommunikation

Telefon: 08031/31190
Telefax: 08031/32277
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.rechtsanwalt-troeger.de



Rechtsanwalt Rosenheim

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Werner Tröger bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Familienrecht
  • Mietrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Verkehrsrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Werner Tröger ist:

Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Tal 33
80331 München

Telefon: 089 / 5329440
Telefax: 089 / 53294428

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt Rosenheim

Sprachen:

Rechtsanwalt Werner Tröger spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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