Was Sie Rechtsanwalt Schwarzfischer fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg:
Rechtsanwalt Herbert SchwarzfischerSchwarzfischer und Heimerl
Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer
Krebsgasse 1
KommunikationTelefon: 0941/51028
Meine Zulassung als Anwalt erfolgte 1986, Zulassung als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in 2008. Einer meiner Schwerpunkte liegt in forensischer Tätigkeit in Zusammenhang mit Schutzrechtrechtsverletzungen und Äusserungsrecht. Fremdsprachen: Englisch und Französisch. TätigkeitsbereicheRechtsanwalt Herbert Schwarzfischer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer ist: Rechtsanwaltskammer Nürnberg Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen: a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen Sprachen:Rechtsanwalt Herbert Schwarzfischer spricht folgende Sprachen:
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