Was Sie Rechtsanwalt Werner fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Norman Werner 


Kanzlei der Rechtsanwälte Steinebach - Malso & Kollegen
Rechtsanwalt Norman Werner
  • Fachanwalt für Strafrecht

Gutenbergstr. 5
46045 Oberhausen
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Rechtsanwalt Oberhausen

Kommunikation

Telefon: 0208 / 824660
Telefax: 0208 / 8246666
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.steinebach-oberhausen.de
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Rechtsanwalt Norman Werner spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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