Was Sie Rechtsanwalt Stein fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Hans-Georg Stein 


Kanzlei Stein
Rechtsanwalt Hans-Georg Stein
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
  • Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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46147 Oberhausen
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Rechtsanwalt Oberhausen

Kommunikation

Telefon: 0208 63552-78
Telefax: 0208 63552-79
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Rechtsanwalt Hans-Georg Stein spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch


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