Was Sie Rechtsanwalt Berkenheide fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Stephan Berkenheide 


Knecht und Berkenheide
Rechtsanwalt Stephan Berkenheide

Von-Vincke-Str. 2
48143 Münster - Mitte
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Rechtsanwalt Münster

Kommunikation

Telefon: 0251/46777
Telefax: 0251/511188
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.knecht-berkenheide.de



Rechtsanwalt Münster

Sprachen:

Rechtsanwalt Stephan Berkenheide spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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