Was Sie Rechtsanwalt Fischer fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Mark Fischer 


Fachanwaltskanzlei für Strafrecht Fischer
Rechtsanwalt Mark Fischer
  • Fachanwalt für Strafrecht

Oskar-von-Miller-Ring 33
80333 München
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Rechtsanwalt München

Kommunikation

Telefon: 089 / 2006 1210
Telefax: 089 / 2006 1211
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.strafrecht-fischer.de



Rechtsanwalt München

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Mark Fischer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Compliance
  • Internetstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Medizinstrafrecht
  • Revision in Strafsachen
  • Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Wirtschafts- / Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Mark Fischer ist:

Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Fürther Str. 115
90429 Nürnberg

Telefon: 0911 / 926330
Telefax: 0911 / 9263333

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt München

Sprachen:

Rechtsanwalt Mark Fischer spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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