Was Sie Rechtsanwalt Dr. Ritter von Schönfeld fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Ritter von Schönfeld 


Ritter von Schönfeld Rechtsanwälte & Partner
Rechtsanwalt Dr. Johannes Ritter von Schönfeld LL.M.

Grillparzerstraße 10
81675 München
In Stadtplan zeigen

Rechtsanwalt Dr. München

Kommunikation

Telefon: 089-215552090
Telefax: 089-215552099
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.rvs-rechtsanwaelte.de



Herr Dr. von Schönfeld berät Sie gerne in allen Bereichen des Erb- und Pflichtteilsrechts, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Sachverhalte. Zu seinem Spezialgebiet zählen das Liechtensteinische Recht, insbesondere Liechtensteinisches Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht.

Rechtsanwalt Dr. München

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Dr. Johannes Ritter von Schönfeld bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Ausländisches Recht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Stiftungsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Dr. Johannes Ritter von Schönfeld ist:

Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München
Tal 33
80331 München

Telefon: 089 / 5329440
Telefax: 089 / 53294428

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

Rechtsanwalt München

Sprachen:

Rechtsanwalt Dr. Johannes Ritter von Schönfeld spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch


"));