Was Sie Rechtsanwalt Sturm fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Thomas Sturm 


Anwaltskanzlei Sturm § Kollegen
Rechtsanwalt Thomas Sturm
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Strafrecht

Zenettistr. 7
80337 München
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Rechtsanwalt München

Kommunikation

Telefon: 089 / 7201 5002
Telefax: 089 / 7201 6076
Handy: 0172/5408701
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.anwalt-in-muenchen.com



Rechtsanwalt München

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Thomas Sturm bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsrecht
  • Kündigungsschutzrecht
  • Nebenklage
  • Straf- und Strafverfahrensrecht
  • Verkehrsstraf- und OWi-Recht
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Sprachen:

Rechtsanwalt Thomas Sturm spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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