Was Sie Rechtsanwalt Boßinger fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Heinz J. Boßinger 


Rechtsanwälte Dr. H. U. Müller II & Kollegen
Rechtsanwalt Heinz J. Boßinger
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Haagstrasse 1-3
47441 Moers
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Kommunikation

Telefon: 02841 / 908380
Telefax: 02841 / 9083821
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.recht-moers.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Heinz J. Boßinger spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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