Was Sie Rechtsanwalt Rogger fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Klaus Rogger 


Rechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt Klaus Rogger
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Trogemannstr. 4
45772 Marl
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Rechtsanwalt Marl

Kommunikation

Telefon: 02365/43303
Telefax: 02365/46110
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  • Deutsch


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