Was Sie Rechtsanwalt Leyener fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Michael Leyener 


Leyener
Rechtsanwalt Michael Leyener Notar
  • Fachanwalt für Erbrecht

Schwanallee 10
35037 Marburg
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Rechtsanwalt Marburg

Kommunikation

Telefon: 06421/1737-0
Telefax: 06421/173737
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.rae-schlangenotto.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Michael Leyener spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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