Was Sie Rechtsanwalt Vollmer fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Peter W. Vollmer 


Vollmer Bock Windisch und Renz
Rechtsanwalt Peter W. Vollmer
  • Fachanwalt für Erbrecht

An der Brunnenstube 25
55120 Mainz
In Stadtplan zeigen

Rechtsanwalt Mainz

Kommunikation

Telefon: 06131/576397-0
Telefax: 06131/576397-97
Handy: 0178/6959410
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.vbwr.de
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Rechtsanwalt Mainz

Tätigkeitsbereiche

Rechtsanwalt Peter W. Vollmer bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:

  • Adoptionsrecht
  • Architektenrecht
  • Ausländisches Recht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Baurecht
  • Baurecht(privates)
  • Deutsch Amerikanisches Recht
  • Erbrecht
  • Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
  • Existenzgründung
  • Franchiserecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Grundbuchrecht
  • Grundstücksrecht
  • Internationales Erbrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Internationales Vertragsrecht
  • Kapitalanlagerecht
  • Kaufrecht
  • Lebensgemeinschaft
  • Maklerrecht
  • Prüfungsrecht
  • Schadensersatzrecht
  • spanisches Erbrecht
  • spanisches Immobilienrecht
  • spanisches Recht
  • Speditions- und Frachtrecht
  • Steuergestaltung
  • Stiftungsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Umsatzsteuerrecht
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Vermögensnachfolgerecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsversteigerungsrecht
Rechtsanwalt Mainz

Sprachen:

Rechtsanwalt Peter W. Vollmer spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch


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