Was Sie Rechtsanwalt Steiger fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Harry Steiger 


DEBUSCHEWITZ Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Harry Steiger
  • Fachanwalt für Familienrecht

Hohe Straße 85-87
50667 Köln - Innenstadt
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Kommunikation

Telefon: 0221/ 968 168-0
Telefax: 0221/ 968 168-1
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