Was Sie Rechtsanwältin Leinbrock fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwältin tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Anwältin Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie sie beauftragen.

Rechtsanwältin Isabelle Leinbrock 


RAe Dr. Summerer & Flintrop Partnerschaftsgesellschaft
Rechtsanwältin Isabelle Leinbrock


50667 Köln
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Kommunikation

Telefon: 0221 - 20 50 312
Telefax: 0221 - 20 50 324
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  • Deutsch


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