Was Sie Rechtsanwalt Vinnen fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Jörn Vinnen 


Rechtsanwälte Schneider Stein & Partner
Rechtsanwalt Jörn Vinnen
  • Fachanwalt für Erbrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht

Gänsemarkt 50
20354 Hamburg
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Kommunikation

Telefon: 040/3574720
Telefax: 040/35747224
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.anwaelte-schneider-stein.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Jörn Vinnen spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Niederländisch


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