Als Sozietät von Fachanwälten (Verwaltungsrecht und Bau- und Architektenrecht) bietet die Sozietät "von Harten - Rechtsanwälte" qualifizierte Beratung und Vertretung an.
Im Verwaltungsrecht liegen unsere Schwerpunkte im öffentlichen Dienstrecht (Beamtenrecht, Arbeitsrecht, Organe von Körperschaften, z.B. Vorstände von Sozialversicherungsträgern), im Wehrrecht und im Kirchenrecht. Ferner sind wir tätig im Rechtsgebiet der Bürgerbegehren/Bürgerentscheide und in den übrigen Bereichen des Verwaltungsrechts.
Im Baurecht verzahnen wir die öffentlich-rechtlichen Fragen mit dem privaten Baurecht, für beide Bereiche bieten wir die entsprechende Qualifikation als Fachanwalt. Wir können daher sowohl die Baugenehmigung beurteilen, als auch den Vertrag zwischen Bauunternehmer und Bauherren.
Auch im Vergaberecht verbinden wir die verwaltungsrechtliche mit der zivilrechtlichen Qualifikation.
Stark vertreten sind auch das Vereins- und Verbandsrecht sowie das Wohnungseigentumsrecht.
Unsere Mandanten profitieren von unserer langjährigen Berufserfahrung!