Was Sie Rechtsanwalt Höfer fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Frank Felix Höfer 


Kanzlei Gänsheide
Rechtsanwalt Frank Felix Höfer
  • Fachanwalt für Erbrecht

Gänsheidestr. 35
70184 Stuttgart - Gänsheide / Stuttgart Ost
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Rechtsanwalt StuttgartKommunikation

Telefon: 0711-24895933
Telefax: 0711-24895934
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.kanzlei-gaensheide.de



Rechtsanwalt StuttgartSchwerpunkte

  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Steuerrecht

Rechtsanwaltskammer

Die zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Frank Felix Höfer ist:

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
D-70173 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2221550
Telefax: 0711 / 22215511

e-Mail: [email protected]

Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen:

a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
b) Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
c) Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen

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