Was Sie Rechtsanwalt Zura fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Rainer Zura 


Anwaltskanzlei Zura & Kollegen
Rechtsanwalt Rainer Zura
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Zweigertstr. 32 a
45130 Essen
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Kommunikation

Telefon: 0201/1855670
Telefax: 0101/18556720
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.zura-kollegen.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Rainer Zura spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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