Was Sie Rechtsanwältin Berghaus fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwältin tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Anwältin Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie sie beauftragen.

Rechtsanwältin Ute Berghaus 


Anwaltskanzlei Zura & Partner
Rechtsanwältin Ute Berghaus
  • Fachanwältin für Sozialrecht

Zweigertstr. 32 a
45130 Essen
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Rechtsanwältin Essen

Kommunikation

Telefon: 0201/1855670
Telefax: 0201/18556720
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Rechtsanwältin Ute Berghaus spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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