Was Sie Rechtsanwältin Funke fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwältin tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn die Anwältin Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie sie beauftragen.

Rechtsanwältin Marion Funke 


Rechtskanzlei Funke
Rechtsanwältin Marion Funke

Bredeneyer Ster. 2 b
45133 Essen
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Rechtsanwältin Essen

Kommunikation

Telefon: 0201 - 8 777 44 3
Telefax: 0201 - 8 77 77 10
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.rechtskanzlei-funke.de



Rechtsanwalt Essen

Sprachen:

Rechtsanwältin Marion Funke spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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