Was Sie Rechtsanwalt Prof. Dr. Tondorf fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Günter Tondorf 


Anwaltssozietät Prof. Tondorf, Böhm & Leber
Rechtsanwalt Prof. Dr. Günter Tondorf
  • Fachanwalt für Strafrecht

Ritterstr. 9
40213 Düsseldorf - Altstadt
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Kommunikation

Telefon: 0211 864630
Telefax: 0211 320840
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.tondorfboehm.de



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Rechtsanwalt Prof. Dr. Günter Tondorf spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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