Was Sie Rechtsanwalt Henke fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg: - Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
- Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
- Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
- Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
- Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
- Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.
Rechtsanwalt Mathias Henke
Anwaltskanzlei M. Henke und Partner
Rechtsanwalt
Mathias
Henke
Kommunikation
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Internet: http://www.henke-rechtsanwalt.de
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Gemeinsam werden wir eine Lösung finden.
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Mathias Henke bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertragsrecht
- Bußgeldrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Ehescheidung
- eingetr. Lebenspartnerschaft
- Elterliche Sorge
- Erbrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handelsrecht
- Internationales Familienrecht
- Jugendstrafrecht
- Kaufrecht
- Kindschaftsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Miet- und Pachtrecht
- Mietrecht
- Scheidungsrecht
- Sorgerecht
- Straf- und Strafverfahrensrecht
- Unterhaltsrecht
- Verkehrsrecht
- Verkehrsstraf- und OWi-Recht
- Verkehrszivilrecht
- Vermögensauseinandersetzung
Artikel von Rechtsanwalt Mathias Henke
Sprachen:
Rechtsanwalt Mathias Henke spricht folgende Sprachen:
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