Was Sie Rechtsanwalt Dr. Förster fragen können?

Hier ein paar Fragen zum Einstieg:

  • Seit wann sind Sie als Rechtsanwalt tätig?
  • Wie viele vergleichbare Rechtsfälle haben Sie bereits bearbeitet?
  • Wie häufig vergleichen Sie Fälle außergerichtlich?
  • Wie bewerten Sie die Erfolgsaussichten meiner Sache?
  • Wie hoch sind voraussichtlich Ihre Kosten?
  • Was sind die nächsten Schritte?
Wenn der Anwalt Ihnen diese Fragen zufriedenstellend - und für Sie verständlich - beantwortet, können Sie ihn beauftragen.

Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster 


Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster
  • Fachanwalt für Erbrecht

Pulheimer Straße 19
50321 Brühl
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Kommunikation

Telefon: 02232 - 210511
Telefax: 02232 - 210570
E-Mail: E-Mail schreiben
Internet: http://www.erbrecht-stiftungsrecht.de



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Sprachen:

Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster spricht folgende Sprachen:

  • Deutsch


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