Was Sie Rechtsanwalt Frank fragen können?Hier ein paar Fragen zum Einstieg:
Rechtsanwalt Jan-Hendrik FrankWF Frank & Partner Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank
Leipziger Platz 9
KommunikationTelefon: 030-88712381
Herr Rechtsanwalt Frank ist Geschäftsführer von WF Frank & Partner Rechtsanwälte. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für internationales Erbrecht und internationales Erbschaftsteuerrecht. Mehr InformationenHerr Rechtsanwalt Frank ist Geschäftsführer von WF Rechtsanwälte Frank & Collegen. Er ist Fachanwalt für Erbrecht und Spezialist für internationales Erbrecht und internationales Erbschaftsteuerrecht. Neben internationaler Erfahrung und akademischer Qualifikation (1. und 2. Staatsexamen mit großem Prädikat) zeichnen ihn strategisches Denken und systematische Arbeitsweise aus. Bei Erbfällen mit Bezügen zum Ausland arbeitet er vertrauensvoll mit den ausländischen Anwälten von WF Rechtsanwälte und anderen Kooperationspartnern zusammen. Schwerpunkte sind dabei Spanien, die USA und Kanada. Er ist Präsident des Vereins „Erben international e.V.“ und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum internationalen Erbrecht. Tätigkeitsbereiche Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Frank bilden folgende Bereiche: Internationales Erbrecht Ermittlung des anwendbaren Rechts, internationale Vermögensnachfolgeplanung, Testamente für mehrere Staaten, Testamente für einzelne Staaten, internationale Nachlassabwicklung, Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen im Ausland, Forum Shopping, Auffindung von verstecktem Vermögen (z.B. Schweiz, Liechtenstein), Angriff von Trust, Stiftungen (z.B. Liechtenstein) und Versicherungsmänteln. Erbschaftsteuer bei Bezügen zum Ausland (internationales Erbschaftsteuerrecht) Internationale Nachfolgegestaltungen zur Vermeidung von Erbschaftsteuer, Erklärung der Erbschaftsteuer bei Beteiligung von Trusts oder Vorliegen von Auslandsvermögen. Erbrecht mit Bezügen zu dem USA und Kanada Vermögensnachfolgeplanung ("Estate Planning"), Testament und letztwillige Verfügung ("Wills and Testaments"), Nachlassabwicklung („probate and administration of the estate“), Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen ("Estate Litigation"), Anfechtung von Testamenten ("Undue Influence Claim / Will Contest"), Erbstreitigkeiten ("Last Will and Testament Disputes"). Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bei Bezügen zu Spanien Gestaltung von Testamenten, Nachlassabwicklung in Spanien, Gerichtliche Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen bei Spanien Vermögen, Ermittlung von Vermögen in Spanien, Gutachten zur spanischen Erbschaftsteuer. Deutsches Erbrecht Erbprozess, Gestaltung von Testamenten, Testamentsvollstreckung und Durchsetzung von Ansprüchen gegen Testamentsvollstrecker, Durchsetzung des Pflichtteils, Nachlassabwicklung, Hilfe bei der Erklärung der Erbschaftsteuer
Weitere Informationen finden Sie unter:www.wf-frank.com
TätigkeitsbereicheRechtsanwalt Jan-Hendrik Frank bearbeitet schwerpunktmäßig folgende Rechtsgebiete:
RechtsanwaltskammerDie zuständige Rechtsanwaltskammer für Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank ist: Rechtsanwaltskammer Berlin Der Berufsstand der Rechtsanwälte unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden gesetzlichen Regelungen: a) Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: Berufsrechtliche Regelungen Sprachen:Rechtsanwalt Jan-Hendrik Frank spricht folgende Sprachen:
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